Themenseite Deutschland ab 1871

Aus MGM Münzlexikon

Die Vereinfachung des Münzwesens, die durch die Einführung der Mark erreicht wurde, spiegelt sich auch in der geringen Zahl der Lemmata. Auffallend sind die volkstümlichen Münzbezeichnungen wie Brüning-Pfennig oder Siebenerl, letzteres eine Münze der Kreuzerl-Zeit aufgreifend. Dennoch sind die „Jaeger-Münzen“ ein faszinierendes Sammelgebiet, siehe dazu unsere Themenseite „Jaeger-Münzen“.

Brüning-Pfennig

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Das als Brüning-Pfennig verspottete deutsche 4-Pfennig-Stück von 1932

Auch Brüning-Sechser, Brüning-Taler: Spottnamen für das nach dem Reichskanzler Heinrich Brüning (1885 bis 1970) benannte, nur 1932 ausgegebene 4-Reichspfennig-Stück. Die Münze war in allen Münzstätten des Deutschen Reichs gemünzt worden, mit einer Gesamtprägezahl von knapp 50 Millionen Stück. Sie konnte sich jedoch im allgemeinen Geldumlauf nicht durchsetzen und wurde schon am 1. Oktober 1933 wieder ungültig, jedoch bei den Banken noch bis zum 30. September 1935 umgetauscht. Der Brüning-Pfennig wurde auf der Grundlage der Notverordnung vom 8. Dezember 1931 ausgegeben. Mit der Münze sollte die Deflationspolitik des Reichskanzlers unterstützt werden, weil – wie der Reichskanzler reichlich naiv hoffte – mit der 4-Pfennig-Münze die Kleinhandelspreise leichter abgesenkt werden konnten. Es war sogar daran gedacht worden, dafür das 5-Pfennig-Stück einzuziehen!




Deutsche Mark

Mark



Dreimarkstück

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Deutsches Reich, 3 Reichsmark 1931 D. Dieser Typ ist das letzte deutsche Dreimarkstück, das von 1931 bis 1933 in den deutschen Münzstätten (1933 nur in Karlsruhe) geprägt worden ist

1. Im Bereich der Lübischen Währung galt die Mark 16 Schilling. Da der Reichstaler im Hamburger Vertrag von 1622 von den Münzständen östlich der Elbe mit 48 Schilling bewertet wurde, entsprachen die Reichstaler zu 48 Schilling gleichzeitig einem Dreimarkstück Lübischer Währung.
2. Durch das Münzgesetz des Deutschen Reichs von 1908 autorisierte Silbermünze zu 3 Mark, die als Ersatz für die 1907 außer Kurs gesetzten Vereinstaler geschaffen wurde, der ab 1873 mit 3 Mark in der Reichswährung gerechnet worden war. Daher wurden die Dreimarkstücke noch lange in der Umgangssprache als „Taler“ bezeichnet. Das letzte D. des Kaiserreichs war die Gedenkmünze von Bayern zur Goldenen Hochzeit des bayerischen Königspaars 1918. In der Weimarer Republik gab es 1922/23 Dreimarkstücke aus Aluminium und 1924/25 sowie 1931 bis 1933 wieder welche aus Silber. Allerdings lag der Feingehalt dieser Stücke nur bei 7,5 g (Rauhgewicht 15 g), so daß man eigentlich von Billonmünzen sprechen müßte (das Dreimarkstück des Kaiserreichs hatte ein Feingewicht von 15 g bei 16,667 g Rauhgewicht).






Fenig

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10 Fenigów 1918 F für das geplante Königreich Polen

Plural Fenigów (poln., Pfennig, Pfennige): Prägung des Deutschen Reiches, das 1917/1918 für ein geplantes Königreich Polen 1-, 5-, 10- und 20-F.- Stücke mit der Umschrift KRÓLESTWO POLSKIE (poln., Königreich Polen) in Eisen und Zink prägen ließ (100 F. = 1 Polnische Mark). Überrollt durch die geschichtlichen Ereignisse, wurden die etwa 170 Mio. Stück der F.-Prägung nicht in Umlauf gebracht.





Goldfuchs

Umgangssprachliche Bezeichnung für das goldene 20-Mark-Stück (Doppelkrone) des deutschen Kaiserreichs, das von 1871 bis 1915 geprägt wurde. Der zehnprozentige Kupferzusatz in der Goldlegierung verlieh den Münzen häufig einen rötlichen Schimmer.





Goldmark

1. Mark der Währung des Deutschen Reichs nach den Gesetzen vom 4. Dezember 1871 und 9. Juli 1873, die in 5-, 10- und 20-Mark-Stücken in Gold ausgemünzt wurde, wobei durch 0,358 425 g Feingold 1 Mark repräsentiert wurde. Die Goldmark war aber nicht der offizielle Name der deutschen Währung des Kaiserreichs, die nur als Mark bezeichnet wurde.
2. Rechnungsgröße in der großen deutschen Inflation (1920 bis 1923) in Höhe von 1⁄2790 kg Feingold, nach der die deutschen Reparationszahlungen festgelegt wurden.
3. Wertbezeichnung für wertbeständiges Notgeld, ausgegeben aufgrund der Änderung des Gesetzes über die Ausgabe und Einlösung von Notgeld (26. Oktober 1923), lautend auf Teilbeträge der wertbeständigen Anleihe des Deutschen Reichs (14. August 1923, Goldanleihe); meistens 4,20 G. nicht übersteigend, häufig in Teilbeträgen davon ausgegeben. Es sind etwa 600 Ausgabestellen (ohne Firmen und Deutsche Reichsbahn) mit etwa 2500 verschiedenen Scheinen bekannt.






Haiermann

Heiermann (jiddisch hai = fünf, oder von „Heuer“): im letzten Drittel des 19. und frühen 20. Jh. umgangssprachlicher Ausdruck für ein 5-Mark-Stück. Eventuell ist auch eine etymologische Ableitung von „Heuer“ denkbar, weil das Handgeld bei der Anheuerung eines Seemanns im deutschen Kaiserreich 5 Mark betragen haben soll.



Heiermann

Haiermann



Kningsäugelche

(kleines Kaninchenauge): mundartliche Bezeichnung im Rheinland (Köln) für die kleinen silbernen 20- Pfennig-Stücke des Deutschen Reichs, die von 1873 bis 1877 geprägt wurden.



Krone

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Vereinskrone 1858 von Österreich, Münzstätte Wien

Münz- und Währungseinheit verschiedener europäischer Staaten. Als älteste Krone gelten die französischen → Couronne d’or und der → Écu d’or au soleil. Ihnen nachgeprägt wurden der spanische Escudo d’oro (→ Escudo ) und 1540 bis 1589 die niederländische → Zonnekroon, denen die englische → Crown (1.) verwandt ist. Die englischen und dänischen silbernen Kronen sind Taler-Münzen. Aus der neueren Zeit sind die Kronen als Vereinsgoldmünze 1857 bis 1871 (geprägt von Bayern, Hannover, Österreich, Preußen und Sachsen), die deutschen Gold-Krone (10 Mark, dazu halbe und Doppel-Krone) nach dem Gesetz vom 4. Dezember 1871, die österreichische Krone 1892 bis 1924 und die Krone von Liechtenstein 1892 bis 1923 (1 K. = 100 Heller) zu erwähnen. Heute gibt es Kronen-Währung in Dänemark (1 K. = 100 Öre), Island (ohne Unterteilung), Norwegen (1 K. = 100 Öre), Schweden (1 K. = 100 Öre), Estland (1 K. [Kroon] = 100 Cent [Senti]) sowie in den beiden Nachfolgestaaten der Tschechoslowakei (1 K. [Koruna] = 100 Heller). → Goldkrone





Mark

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Stadt Lüneburg, 1 Mark 1546

1. Historisches Massemaß (Gewichts-Mark). Die Mark war ursprünglich eine nordgermanische Gewichtseinheit (857 erstmals urkundlich erwähnt), eingeteilt in 8 Unzen, so daß sie als 2⁄3 des Römerpfunds zu 12 Unzen darstellte. Im 11./12. Jh. löste die M. vor allem in den westeuropäischen Ländern das Karlspfund (= 16 Unzen) als Währungsgrundgewicht ab. Größere Beträge wurden im Mittelalter in der Regel in Mark Silber bzw. Mark Goldes angegeben. Aus technischen aber auch wirtschaftlichen Gründen bildeten sich zahlreiche regionale Mark-Gewichte von unterschiedlicher Größe heraus. Zudem traten bei bestimmten M.-Gewichten im Lauf der Zeit Gewichtsveränderungen auf.
Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation erlangte die Kölner Mark (1821 in Preußen mit 233,856 g festgelegt), eine besondere Bedeutung. Sie wurde in der Eßlinger Reichsmünzordnung von 1524 zum Währungsgrundgewicht. Kaiser Karl V. erklärte die Kölnische M. am 25. Mai 1551 zum Reichsmünzgewicht. Erst 1857 (Wiener Münzvertrag) trat an die Stelle der Kölner Mark das metrische Münzpfund (1⁄2 kg = 500 g). Als Edelmetallgewicht war die Kölner Mark wie folgt unterteilt: 1 Mark in Gold = 24 Karat = 288 Grän; 1 Mark in Silber = 4 Vierding (Ferto) = 8 Unzen = 16 Lot = 32 Setin = 64 Quentchen = 256 Richtpfennige = 512 Heller = 4352 Äßchen = 65 536 Richtpfennigteile. Bis in das 16. Jh. wurde die Gewichts-Mark aber nur bis zu den Richtpfennigen und Äßchen unterteilt, weil feinere Messungen nicht möglich waren.
2. Zähl-Mark. Regional unterschiedliche Zählgröße (Rechnungsmünze), in Köln z. B. zu 160 Pfennigen. Im Mittelalter befanden sich Gewichts- und Zähl-Mark in Übereinstimmung, so lange die Pfennige aus möglichst reinem Silber geprägt worden waren. Infolge der Verschlechterung der Münzen bildete die marca denariorum, die Zähl-Mark, nur noch eine Rechnungsgröße von 160 Pfennigen. In der englischen Unterteilung der Mark in 160 Pennyweights kommt das unmittelbar zum Ausdruck. Auf die Gewichts-Mark entfielen, wenn die Münzen nicht aus der feinen (lötigen) M., sondern aus der rauhen (legierten) Mark ausgebracht waren, nicht mehr 160, sondern eine wesentlich größere Zahl von Pfennigen.
In Norddeutschland, im Bereich der Lübischen Währung, bildete sich im Mittelalter eine Zähl-Mark zu 192 Pfennigen heraus. Da auf die Rechnungsmünze „Schilling“ 12 Pfennige entfielen, galt die Zähl-Mark in Norddeutschland 16 Schilling. In Oldenburg und Bremen rechnete man seit dem 16. Jh. die Zähl-Mark zu 32 Grote (um 1450 zu 30 Grote).
3. Deutsches Münznominal, Währungseinheit, Rechnungsmünze.
3.1. 1502 prägte die Stadt Lübeck ihre erste Großsilbermünze (Guldengroschen) als Nominal zu 1 1⁄3 Mark (= 64 Witten) sowie die Unterteilungen zu 2⁄3 und 1⁄3 Mark, die 32 bzw. 16 Witten entsprachen und die im selben Jahr auch von Lüneburg herausgegeben wurden. In Hamburg wurde 1505 das erste 1 1⁄3-Mark-Stück geschlagen. Diese 1 1⁄3-Mark-Stücke entsprachen wertmäßig exakt dem Rheinischen Goldgulden. Es folgten (1507 mit der Jahreszahl 1506) 1-, 1⁄2- und 1⁄4-Mark-Stücke der Städte Lübeck, Hamburg, Wismar und Lüneburg. Von der Stadt Lüneburg gibt es mit dem „Wendentaler“ von 1541 auch ein 2-Mark-Stück. Die Mecklenburger Herzöge gaben 1508 mit der Jahreszahl 1502 und der Herzog von Holstein 1514 ebenfalls M.-Prägungen aus. Aus dieser Mark des → Wendischen Münzvereins entwickelte sich die Lübische Mark, auf der die Kurantwährung (→ Kurantfuß, Lübischer ) der beiden Hansestädte Lübeck und Hamburg im 18. Jh. beruhte, ferner die Hamburger Banco-Mark (→ Bancotaler ).
3.2. Münznominal verschiedener Münzstände im Baltikum. Der Lübischen Mark entsprechend entstanden auch Münzen des Livländischen Ordens gemeinsam mit dem Erzbischof von Riga in der Münzstätte Riga 1516 (1 Mark) und 1547, 1553 bis 1558 (1⁄2 Mark) sowie in Reval (Tallinn) vom Livländischen Orden unter Wolter von Plettenberg (1494 –1535) mit Nominalen zu 1 und 2 Mark im Jahr 1528. Seine Nachfolger prägten 1⁄2-Mark-Stücke. Vom Bistum Dorpat ist ein 1⁄2-Mark-Stück von 1557 bekannt und vom Erzbistum Riga ein 1-Mark-Stück von 1537 und ein 1⁄2-Mark-Stück von 1547. Auch die Stadt Riga ließ während ihrer Unabhängigkeit (1562 bis 1581) 1⁄2-Mark-Stücke prägen. Unterteilt war die Mark im Baltikum in 4 Ferding.
3.3. Rechnungsmünze in Oldenburg, 1 Mark = 32 Grote (nach 1543) = 160 Schwaren. Auf dem Münztag von Lüneburg 1623 wurde der Reichstaler auf 3 Mark = 72 Grote festgelegt. Ab 1658 wurde die Oldenburger Mark zu 24 Grote auch als Münze (1⁄3 Reichstaler) ausgeprägt. Die Doppel-Mark zu 48 Grote (= 2⁄3 Reichstaler) wird als „Leichter Taler“ bezeichnet. Abb. → Groten
3.4. Münznominal der Reichsstadt Aachen, 1 Mark = 6 Buschen (Bauschen). Sie prägte 1577 bis 1763 Silbermünzen in der Mark-Währung zu 1, 2, 3, 4 und 6 Mark, wobei anfangs 26 Aachener Mark auf den Reichstaler entfielen.
3.5. Rechnungsmünze („Marck cölsch“) im Erzbistum Köln im 17. Jh., 1 Marck cölsch = 6 Albus. In den Jahren 1658 und 1659 wurde diese Rechnungsmünze auch als reale Münze zu 60 Stück aus der Mark ausgeprägt (Feingewicht 1,825 g, Rauhgewicht 3,897 g).
3.6. Rechnungsmünze in Essen, die im Jahr 1662 von der Abtei Essen unter der Äbtissin Anna Salome I. von Salm-Reifferscheid (1646 –1689) auch einmalig ausgeprägt wurde, 1 Mark = 4 Essener Albus = 3 Kölner Albus, 26 M. = 1 Kuranttaler. Als Wertangabe erscheint auf dieser sehr seltenen Münze die Inschrift I MARCK ESSENDISCH.
3.7. Währungseinheit des Deutschen Reichs seit 1871, 1 Mark = 100 Pfennig. Das Königreich Sachsen hatte bereits bei den Vorverhandlungen über den Dresdner Münzvertrag (1838) und den Wiener Münzvertrag (1857) die Mark (zu 10 Groschen zu 10 Pfennig) als Münzeinheit vorgeschlagen. Mit der 1871 im Deutschen Reich eingeführten Goldwährung wurde die Mark zur deutschen Münzeinheit (= 1⁄3 Vereinstaler). Die silbernen 5-, 2-, 1-, 1⁄2- und 1⁄5-M.-Stücke waren Scheidemünzen. 20-, 10- und 5-Mark-Stücke wurden in Gold geprägt. Bei Ausbruch des Ersten Weltkriegs wurde die Goldeinlösepflicht der Reichsbank aufgehoben. Nach der deutschen Niederlage im Ersten Weltkrieg brach in der durch die von Frankreich aufgezwungenen, unerfüllbaren Bedingungen des Diktatfriedens von Versailles hervorgerufenen Hyperinflation von 1922/23 die deutsche Mark-Währung völlig zusammen. Die Stabilisierung der deutschen Währung erfolgte im November 1923 mit der → Rentenmark auf der Basis 1 Billion (1 000 000 000 000) Papier-Mark = 1 Renten-Mark 1924 wurde dann von einem Wertverhältnis zwischen Gold und Silber von 1 : 15 1⁄2 ausgehend die → Reichsmark eingeführt und mit 0,358 423 g Gold bewertet. Die Reichsmark blieb die deutsche Währung bis zu den Währungsreformen 1948 in der Trizone und der Sowjetischen Besatzungszone. In den drei westlichen Besatzungszonen und Westberlin wurde am 20. Juni 1948 die „Deutsche Mark“ (West) zu 100 Pfennig und in der Sowjetischen Besatzungszone am 24. Juni 1948 die „Deutsche Mark“ (Ost) zu 100 Pfennig eingeführt, jeweils mit einem Umtauschkurs von 10 Reichsmark = 1 Deutsche Mark. Die Deutsche Mark wurde im Jahr 2002 vom Euro abgelöst. Die Deutsche Mark (Ost) wurde ab 31. Oktober 1951 offiziell „Deutsche Mark der Deutschen Notenbank“ und ab 1. August 1964 „Mark der Deutschen Notenbank“ (Abkürzung „MDN“) genannt. Diese Abkürzung erschien dann auch auf den ersten vier Gedenkmünzen der DDR von 1966/67. Seit 1968 lautete die offizielle Bezeichnung „Mark der Deutschen Demokratischen Republik“. Am 1. Juli 1990, noch vor dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland, übernahm die DDR deren Währung. → Usualmark
3.8. Im deutschen Schutzgebiet Deutsch-Neuguinea war die „Neu-Guinea Mark“ zu 100 Neu-Guinea Pfennig von 1894 bis 1911 Währungseinheit.
4. Münznominal in Schweden seit 1512, 1 Mark = 8 Öre. Auf den Riksdaler wurden 4 Mark gerechnet. Zwischen 1606 und 1611 wurden mit den 20-Mark-Stücken die größten Silbermünzen in Schweden geschlagen. Mit der Münzreform von 1776 wurde die Mark in Schweden aufgegeben.
5. Münznominal in Norwegen. Im Jahr 1531 wurden unter König Christian II. (in Norwegen 1531–1532) in Oslo Notklippen zu 1 und 2 Mark geprägt. Allerdings gibt es auch vom norwegischen Erzbischof Olav Engelbrektson (1523 –1537) ein 1-Mark-Stück ohne Jahresangabe auf der Münze aus der Münzstätte Nidaros. Münzen mit der Wertangabe „Marck“ oder abgekürzt „M“ gab es letztmalig in den Jahren 1733 und 1749 auf einem Riksdaler mit der Wertzahl „6 M“. Auf den Kronen-Stücken zu 4 Mark stand bis 1736 in der Umschrift der Rs. stets die Wertangabe IIII MARCK DANSKE.
6. Münznominal in Dänemark seit 1541, 1 Mark Danske = 1⁄3 Daler, nach 1572 galt 1 Mark Danske = 1⁄4 Daler. In der Münzreform von 1625 wurde die M. Danske auf 16 Skilling festgelegt und in dieser Relation bis 1813 beibehalten.
7. Währungseinheit (Markkaa, Finn-Mark) in Finnland von 1860 bis 2002, 1 Markka = 100 Penniä.
8. Währungseinheit in Polen von 1917 bis 1924, 1 Marka Polska = 100 Fenigów.
9. Währungseinheit in Estland von 1922 bis 1927, 1 Mark = 100 Penni.

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Stadt Riga, 1⁄2 Mark 1565


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Silbermünze der Reichsstadt Aachen zu 4 Aachener Mark (IIII MARCK ACH) 1648


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Erzbistum Köln, Maximilian Heinrich von Bayern (1650 – 1688), 1 Marck cölsch 1658


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Deutsches Reich (Kaiserreich), 1 Mark (Goldmark) mit „kleinem Adler“


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Deutsches Reich (Kaiserreich), 1 Mark (Goldmark) mit „großem Adler“


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Deutsches Reich (Weimarer Republik), 1 Rentenmark


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Deutsches Reich (Weimarer Republik), 1 Reichsmark


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Deutsches Reich (Drittes Reich), 1 Reichsmark


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Bundesrepublik Deutschland, 1 Deutsche Mark (West)


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Deutsche Demokratische Republik, 1 Deutsche Mark der Deutschen Notenbank


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Deutsche Demokratische Republik, 1 Mark der Deutschen Notenbank


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Schweden, Sten Sture der Jüngere (1512 – 1520), 1 Mark 1512


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Dänemark, Christian IV. (1588 – 1648), 1 Mark Danske 1627


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Estland, 1 Mark 1922






Neuguinea-Münzen

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Deutsch-Neuguinea, 2 Pfennig 1894

Auf Wunsch der deutschen Neuguinea-Kompanie 1894 in den Schutzgebieten (Kolonien des Deutschen Reichs in der Südsee) eingeführte Stücke zu 20 und 10 Neu-Guinea-Mark in Gold, 5, 2, 1 und 1 ⁄2 Neu-Guinea-Mark in Silber, 10 Neu-Guinea-Pfennig in Bronze, 2 und 1 Neu-Guinea-Pfennig in Kupfer. Gepräge: Paradiesvogel auf einer, Wertangabe zwischen Zweigen auf der anderen Seite – mit Ausnahme der beiderseits beschrifteten Stücke zu 1 und 2 Neu-Guinea-Pfennig. Die Neuguinea-Münzen entsprachen in Münzfuß und Größe den Reichsmünzen. Eine Ausnahme bildete das 10-Pfennig-Stück aus Bronze mit einem Durchmesser von 30 mm. Alle Prägungen erfolgten 1894 und 1895 in Berlin. Als 1899 das Deutsche Reich die Landeshoheit übernahm, wurden die N.-M. mit der Verordnung vom 5. September 1908 (mit Wirkung vom 15. April 1911) eingezogen und Reichsgeld in Umlauf gebracht. Der Paradiesvogel wurde auch vom unabhängigen Staat Papua-Neuguinea als Wappentier gewählt und auf den Kina-Münzen abgebildet.

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Deutsch-Neuguinea, 20 Neu-Guinea-Mark 1895 A (Berlin) mit dem Pardiesvogel auf der Rückseite




Prinzregent

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Prinzregent Luitpold von Bayern auf der Vorderseite eines 5-Mark-Stücks 1911 auf seinen 90. Geburtstag

Der bei gegebener Regierungsunfähigkeit eines Monarchen mit der Regentschaft beauftragte Angehörige des Herrscherhauses. Der letzte Prinzregent, der in Deutschland numismatisch in Erscheinung getreten ist, war Luitpold von Bayern, der für seine Neffen, die Könige Ludwig II. von Bayern (1864 bis 1886) und dessen Bruder Otto von Bayern (1886 –1913, gestorben 1916), bis zu seinem Tod 1912 Prinzregent von Bayern war. Der Sohn Luitpolds, der seinem Vater als Prinzregent folgte, hat als solcher nicht prägen lassen. Die Münzen von ihm stammen aus seiner Zeit als König Ludwig III. von Bayern (1913 bis 1918). → Regentschaftsmünze


Regent

Allgemein das monarchische Staatsoberhaupt, ein Reichs- oder Landesverweser, der bei Minderjährigkeit oder eingetretener Handlungsunfähigkeit des Herrschers die Regierungsgeschäfte ausübte. Soweit eine Primogenitur eingeführt war, wurde der erstgeborene, volljährige und regierungsfähige Sohn des Monarchen Regent, im Falle einer Sekundogenitur besaßen das Erb- und Nachfolgerecht der zweitgeborene Sohn bzw. dessen männliche Nachkommen. In verschiedenen Ländern stand verfassungsrechtlich zunächst der Mutter bzw. der Gemahlin des Monarchen die Ausübung der Regentschaft zu. → Regentschaftsmünze



Reichskassenschein

Aufgrund des Gesetzes vom 30. April 1874 (RGBl. Seite 40) von der Reichsschuldenverwaltung ausgefertigtes Papiergeld mit Schuldverschreibung, in Umlauf gesetzt im Gesamtbetrag von ursprünglich 120 Milliarden Mark. Die Reichskassenscheine wurden den deutschen Bundesstaaten im Verhältnis ihrer Einwohnerzahlen in Beträgen von 5, 10, 20 und 50 Mark zur Verfügung gestellt, um das noch auf bisherige Landeswährung lautende Papiergeld bis zum 1. Januar 1876 aus dem Verkehr zu ziehen. Es durften von den Bundesstaaten nur so viele Reichskassenscheine in Umlauf gegeben werden, wie gleichzeitig an bisherigem Staatspapiergeld aus dem Verkehr gezogen wurde. Die erste Ausgabe von Reichskassenscheinen mit Datum vom 11. Juli 1874 wurde am 30. Juni 1885 außer Kurs gesetzt, weitere Ausgaben mit Datum vom 10. Januar 1882 und 5. Januar 1899 (50 Mark) sowie 31. Oktober 1904 (5 Mark), 6. Oktober 1906 (10 Mark). Die Notwendigkeit ihrer Emission ergab sich durch die Begrenzung der Notenausgabe der Reichsbank auf 100-Mark-Noten und darüber bis 1906, danach wurden die Reichskassenscheine über 20 und 50 Mark eingezogen und durch Ausgaben über 10 Mark ersetzt. Durch Gesetz vom 3. Juli 1913 wurden 120 Milliarden Mark Reichskassenscheine neu emittiert, um in gleicher Höhe Goldmünzen aus dem Verkehr zu ziehen und dem Reichskriegsschatz zuzuführen; das gleiche wurde nochmals für 120 Milliarden Mark durch Gesetz vom 22. März 1915 (RGBl. Seite 179) vorgenommen. Annahmepflicht für Reichskassenscheine bestand nur für die Kassen des Reiches und der Bundesstaaten, die Reichshauptkasse war auch bis 4. August 1914 zu ihrer Einlösung in Gold verpflichtet. Durch Gesetz vom 4. August 1914 (RGBl. Seite 326) wurden die R. zu gesetzlichen Zahlungsmitteln erklärt. Die in Umlauf gekommenen Reichskassenscheine wurden durch die Inflation entwertet.



Reichskreditkassen

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5 und 10 Reichspfennig der Reichskreditkassen von 1940

Am 23. September 1939 in Berlin gegründete und am 8. November 1939 nach Krakau verlegte Emissionsbank für die im Zweiten Weltkrieg besetzten Gebiete. Die Reichskreditkassen gaben überwiegend Geldscheine von 50 Pfennig bis 50 Reichsmark für die besetzten Länder aus. Lediglich die Nominale 5 und 10 Reichspfennig wurden mit den Jahreszahlen 1940 und 1941 als Lochmünzen für die Wehrmacht in allen deutschen Münzstätten geprägt. Durch das Zentralloch sollten Verwechslungen mit den Reichsmünzen bzw. das Eindringen dieser Münzen in das Reichsgebiet, in dem sie keine Zahlungsmittel waren, verhindert werden. Da ein erheblicher Teil der Münzen nicht ausgeliefert worden war, sind die meisten Stücke (mit Ausnahme der A-Prägungen von Berlin) nicht häufig bis sehr selten. In den Katalogen werden diese Münzen unter den deutschen Nebengebieten aufgeführt.



Reichsmark

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1 Reichsmark 1926 D = Münzstätte München

Deutsche Währungseinheit, die 1924 die → Rentenmark parallel ergänzte, 1 Reichsmark = 100 Reichspfennig. Goldgehalt: 1 Reichsmark = 0,3584229 g Feingold); 2790 Reichsmark = 1 kg Feingold. 40% des Notenumlaufs sollte durch Gold- bzw. Golddevisen-Bestände gedeckt werden, der Rest durch gute Handelswechsel und fest verzinsliche öffentliche Wertpapiere. Infolge Inflationierung des Geldumlaufs (→ Inflation) und Einführung von Zwangssparmaßnahmen war die Reichsmark am Ende des Zweiten Weltkriegs faktisch völlig entwertet. Mit der 1948 in den drei Westzonen durchgeführten und anschließend auch in der Sowjetischen Besatzungszone notwendig gewordenen → Währungsreform wurde die Reichsmark durch die Deutsche Mark (DM) der Bank deutscher Länder und die Deutsche Mark der DDR abgelöst. → Mark



Reichsmünzgesetz

Am 4. Dezember 1871 für das Deutsche Reich erlassenes Gesetz über die Ausprägung von Reichsgoldmünzen. Ergänzungen brachte das Gesetz vom 9. Juli 1873 – das Münzgesetz schlechthin. Änderungsgesetze: vom 1. Juni 1900 (Denkmünzen zu 2, 5, ab 1908 auch zu 3 Mark), 4. August 1914 (Ausprägung der Kleinmünzen in Aluminium, Eisen, Zink), später Vorschriften in der Verordnung vom 1. August 1919 und die Gesetze vom 26. Mai 1922 und 2. Februar 1923 (Ersatzmünzen aus Aluminium), Neuregelung der Währungsreform durch Verordnung vom 8. November 1923 (Neuprägungen), Ergänzung durch Verordnung vom 11. Februar 1924 (Weitergeltung der alten 1- und 2-Pfennig-Kupfermünzen), Gesetz vom 20. März 1924 (Wiederbeginn der Prägung neuer Silbermünzen), Münzgesetz vom 30. August 1924 (Reichsmark-Münzen), mehrfache Änderungen dieses Gesetzes in den Jahren 1931 bis 1945.




Reichspfennig

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1 Reichspfennig 1929 G = Münzstätte Karlsruhe

Kleine Währungseinheit im Deutschen Reich von 1924 bis 1948, 100 Reichspfennig = 1 Reichsmark. In Österreich konnte das 1-Reichspfennig-Stück auch nach der Währungsreform vom 24. Dezember 1947 weiter als 1-Groschen-Stück umlaufen und war theoretisch bis zur Einführung des Euro ein gültiges Zahlungsmittel.






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WEIMARER REPUBLIK
Weimarer Republik, 10 Reichspfennig, 1925

Reichstaler

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Reichstaler 1587 der Stadt Magdeburg mit dem Titel Kaiser Rudolphs II. und der Wertzahl 24 im Reichsapfel

1. Der nach dem Reichsmünzfuß des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation seit 1566 geprägte Taler zu 68 Kreuzer, 9 Stück aus der feinen Mark, im Feingewicht von 25,98 g. Diese Taler stieg durch Verschlechterung des Kreuzers zunächst auf 72, 1580 auf 90 Kreuzer. Nach obersächsischer Währung waren das 24 Groschen, nach norddeutscher 32 Schillinge. Bereits in der zweiten Hälfte des 16. Jh. wurde der Reichstaler zur Haupthandelsmünze, die sich weit über die deutschen Grenzen ausbreitete. Da die südlichen Reichsgebiete weiter nach Gulden und Kreuzern rechneten, konnten seitdem im alten deutschen Reich Taler- und Gulden-Länder unterschieden werden. Der Reichstaler wie der → Reichsguldiner hatten folgendes Gepräge: Vs. Bild der Prägeherrn oder Wappen der jeweiligen Stadt, Rs. Reichsadler, beim Reichstaler ohne Wertangabe bzw. mit 24 (Groschen) oder 32 (Schilling) im Reichsapfel, beim Reichsguldiner mit 60 (Kreuzer). Nach Überwindung der Kipper- und Wipper-Inflation in Norddeutschland mit dem Hamburger Vertrag von 1622 wurde der Reichstaler östlich der Elbe in 48 Schillinge unterteilt. Auf Talern von Hamburg und Lübeck steht deshalb auch diese Wertzahl. Nach dem Aufkommen anderer Münzfüße (→ Konventionsfuß) Mitte des 18. Jh. wurde der alte Reichstaler nicht mehr geprägt und wurde zur Rechnungsmünze für 24 Gute Groschen bzw. 36 Mariengroschen. → Taler
2. Offizielle Bezeichnung des nach dem → Grauman(n)schen Münzfuß seit 1750 geprägten preußischen Talers, der wertmäßig eben kein Reichstaler (1.) war, denn er wurde nicht im 9-Taler-Fuß, sondern im 14-Taler-Fuß ausgebracht und hatte daher nur ein Feingewicht von 16,704 g Silber bei einem Rauhgewicht von 22, 272 g (der Reichstaler nach der Reichsmünzordnung enthielt 25,98 g Silber). Im 19. Jh. wurde der preußische Reichstaler im 14-Taler-Fuß zum Vorbild für die meisten deutschen Staaten, von denen viele ebenfalls im 14-Taler-Fuß prägten, bevor dann 1857 der → Vereinstaler nach dem Vorbild des preußischen Reichstaler geschaffen wurde (er war aber nicht mit ihm identisch).
3. Offizieller Name des → Vereinstalers nach der Gründung des Deutschen Reichs 1871. Obwohl die Mark-Währung bereits eingeführt war (erste Mark-Münze war das preußische 20-Mark-Stück 1871), wurde der Etat der Deutschen Reichs noch bis 1874 in Reichstalern (Vereinstaler) aufgestellt.






Rentenbankschein

Rentenmark



Rentenmark

Von der → Deutschen Rentenbank aufgrund der Verordnung vom 15. Oktober 1923 emittierte neue Währung (1 Rentenmark = 100 Rentenpfennig) auf der Deckungsgrundlage von Naturalprodukt- und Liegenschaftsverschreibungen, Grundschulden auf land-, forstwirtschaftliche, gärtnerische Liegenschaften und Belastung von industriellen, gewerblichen und Handelsbetrieben einschließlich der Banken. Geldscheine zu 1, 2, 5, 10, 50, 100, 500 und 1000 Rentenmark neben Münznominalen (→ Rentenpfennig). 1 Rentenmark entsprach im November 1923 dem Kurs von 1 Billion Inflationsmark. Die Deutsche Rentenbank war verpflichtet, die von ihr ausgegebenen Rentenbankscheine jederzeit gegen ihre auf Goldmark lautenden, mit 5 % verzinslichen Rentenbriefe einzulösen, und zwar jeweils in Rentenbriefen über 500 Goldmark für 500 Rentenmark. Diese Verpflichtung entfiel bereits im Jahr 1925.





Rentenpfennig

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10 Rentenpfennig 1924 A = Münzstätte Berlin

Von der → Deutschen Rentenbank entsprechend der Verordnung vom 8. November 1923 ausgegebene Münznominale zu 1, 2, 5, 10 und 50 Rentenpfennig, 100 Rentenpfennig = 1 → Rentenmark




Sechser

Allgemein übliche Bezeichnung für viele Münzen, die das Sechsfache einer kleinen Münzeinheit darstellen, z. B. → Sechsgröscher, Sechskreuzer, → Sechsling. Noch bis zum Ende der Mark-Währung wurde im Berliner Raum das 5-Pfennig-Stück als halber Groschen Sechser genannt, weil der halbe Silbergroschen des 19. Jh. den Wert von 6 preußischen Pfennigen hatte. Als der Groschen, das 10-Pfennig-Stück, ab 1873 nur noch 5 Pfennigen entsprach, wurde der Ausdruck Sechser dennoch für den halben Groschen beibehalten.



Serienschein

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Serienschein 1921 der Stadt Eisenach zu 50 Pfennig

Zu einer Serie gehörender Geldschein, der z. B. in der deutschen Inflation 1921/22 mit heimatkundlichen, propagandistischen oder anderen illustrativen Motiven versehen war, um die Sammler zu deren Erwerb zu veranlassen. Die Serienscheine waren überwiegend nicht als → Notgeld für Umlaufszwecke gedacht, sondern stellten für die Ausgabestellen eine Quelle der Geldbeschaffung dar. Serienscheine wurden von zahlreichen Städten und Gemeinden herausgegeben. → Reutergeld



Siebenerl

Simmerl





Siegeskreuzer

Auch Friedenskreuzer: badische Kupferkreuzer, die 1871 unter Großherzog Friedrich I. (1852 –1907) aus Anlaß des deutschen Siegs über Frankreich 1870/71 in zwei Varianten geprägt wurde, Rs. beider Varianten: um und unter strahlendem Stern die Inschrift ZU DES DEUTSCHEN REICHES FRIEDENSFEIER 1871; auf einer Vs. steht unter dem Landeswappen SCHEIDE-/MÜNZE, auf der zweiten Vs. 1 KREUZER / 1871. Zu den badischen Siegeskreuzern zählen auch die ohne Kurswert (deshalb fehlt eine Wertangabe auf den Prägungen), die auf die Siegesfeiern 1871 in den Städten Bühl, Karlsruhe und Offenburg geprägt worden sind. Abb. → Friedenskreuzer



Simmerl

Oder Siebenerl: mundartlicher süddeutscher Ausdruck für die von 1873 bis 1877 geprägten silbernen 20-Pfennig-Stücke des deutschen Kaiserreichs, weil diese im Wert etwa 7 Kreuzer der süddeutschen Währung entsprachen.





Staatskassenschein

Kassenschein



Steckmedaille

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Steckmedaille „Bayernthaler 1914/16“ von Richard Klein mit den 30 Einlagebildern

Aus der Schraubmedaille (→ Schraubmünze) hervorgegangene flache Medaillendose, deren beide Hälften meistens als Hohlprägung ausgeführt wurden, von denen eine einen geringfügig größeren Durchmesser aufwies, damit die beiden Hälften zusammengesteckt werden konnten. Die Anfertigung von Steckmedaillen war weit einfacher und damit preiswerter als die nachträgliche Umarbeitung einer Münze oder Medaille. Steckmedaillen wurden seit der zweiten Hälfte des 18. Jh. angefertigt und erlebten einen Höhepunkt während und kurz nach den Befreiungskriegen 1813/15, wo sie Bildserien von Schlachten und Feldherren enthielten. In größerem Umfang wurde auch eine Steckmedaille nach der Hinrichtung des württembergischen Hoffaktors Jud Süß vertrieben, die sein Schicksal bis zur Hinrichtung in einer Bildfolge beschreibt. Im Ersten Weltkriegs wurde 1916 die Steckmedaille in Form des von dem Künstler Richard Klein geschaffenen „Bayernthalers“ wieder aufgegriffen, der 30 Einlagebilder enthielt.



Taler Gold

Thaler Gold






Tapetenmark

Kuponmark



Tauscher

Geldschein des „Deutschen Bundes für krisenlose Volkswirtschaft“, der im Jahr 1931 in Ostthüringen, vor allem in der Stadt Gera, in den Umlauf gebracht wurde. Den theoretischen Überbau für dieses → Schwundgeld hatte Silvio Gesell (1862 –1930) ausgearbeitet, der 1919 Finanzminister der Münchner Räterepublik war. Ein Tauscher sollte eine Laufzeit von zehn bis 20 Wochen haben und wöchentlich 1% seines Werts verlieren. Nach dem Ende der Umlaufzeit sollte er gegen einen neuen Schein umgetauscht werden. Der Ausgabewert der Tauscher von 1931 lag bei 1,10 Reichsmark. Dieser Wert sank innerhalb von 20 Wochen auf 0,90 Reichsmark ab. Dieses Schwundgeld wurde von den Behörden verboten und so konnte es sich nicht durchsetzen, obwohl sich in Gera relativ viele kleine Geschäftsleute zur Annahme der Scheine bereit erklärt hatten.



Teuerungsmedaille

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Teuerungsmedaille von Hezinger auf die deutsche Hyperinflation 1923 mit Angaben der Preise am 1. November 1923. Auf der Vorderseite steht die Umschrift DES DEUTSCHEN VOLKES LEIDENSWEG über dem Bild einer hungernden Familie

Auch Hungermedaille, Hungersnotmedaille: Klage- oder Spottmedaille auf das Ansteigen der Preise in Notzeiten, vorwiegend für Lebensmittel, häufig mit Angaben der hohen Preise für Getreide und Lebensmittel in den Notzeiten, z. B. in der Hungersnot 1771/72, während bzw. nach der Inflation 1922/1923 in Deutschland. Von 1923/24 sind zwei unterschiedlich große Serien zu je drei Stücken bekannt. Bei der großen Serie haben die Medaillen Durchmesser von 38 mm, Vs. kniendes Paar, die Hände ringend; Rs. neben Denkmal mit sächsischem Wappen Beispiele von Lebensmittelpreisen, wobei die fortgesetzte Teuerung auf den drei Medaillenexemplaren zum Ausdruck kommt. Bei der kleinen Serie beträgt der Durchmesser 31 mm, Vs. hungernde Familie, Rs. Lebensmittelpreise. → Kornjudenmedaille



Türkenlouis

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Das unter Sammlern „Türkenlouis“ genannte 5-DM-Stück 1955 G auf den 300. Geburtstag des Markgrafen Ludwig Wilhelm von Baden (1677 – 1707)

Sammlerbezeichnung für die 5-DM-Gedenkmünze 1955 auf den 300. Geburtstag des Markgrafen Ludwig Wilhelm von Baden (1677–1707), der durch seine Siege über die Türken bei Nissa (1689) und Slankamen (1691) den Beinamen „Türkenlouis“ erhalten hatte. Mit seinen Siegen entlastete der Markgraf auch das Reichsheer und die kaiserlichen Truppen in ihrem Abwehrkampf gegen das aggressive Frankreich, das sich immer weitere deutsche Gebiete einverleiben wollte.



Wittpenning

In Teilen des ehemaligen Königreichs Hannover bis zu Beginn des 20. Jh. verbreitete Bezeichnung für den Groschen. Der Ausdruck geht auf den hessischen Albus zurück, der auch Wispenning (Weißpfennig) genannt wurde.






Zehnmarkstück

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Zehnmarkstück der Freien und Hansestadt Hamburg vom Jahr 1877 mit der Rückseite „Kleiner Adler“

1. Mit dem Münzgesetz vom 4. Dezember 1871 eingeführte deutsche Goldmünze mit der offiziellen Bezeichnung (seit 1875) Krone. Sie wurde zwischen 1872 und 1913 in 40 verschiedenen Jahrgängen und 226 Geprägevarianten von den deutschen Bundesstaaten ausgebracht und zeigte deshalb entweder das Porträt des Landesherrn oder das Wappen der betreffenden Freien Stadt auf derVs., die Rs. waren einheitlich mit dem Reichsadler gestaltet. Die Feinheit der Z. betrug 900⁄1000 bei 3,982 g Rauhgewicht. Sie wurden erst durch eine Verordnung von 1938 zum 16. August 1938 außer Kurs gesetzt, nachdem sie natürlich schon seit dem Ersten Weltkrieg aus dem Geldumlauf verschwunden waren. Die Zehnmarkstücke mußten bis zum 1. September 1938 der Reichsbank zum Ankauf angeboten werden, danach war der Besitz von Goldmünzen faktisch verboten (für wertvolle Sammlermünzen galten Ausnahmebestimmungen).
2. Durch das Gesetz vom 18. April 1969 möglich gewordenes Silbermünz-Nominal zu 10 Deutsche Mark der Bundesrepublik Deutschland. Die Nominalstufe wurde von 1970 bis 2001, beginnend mit den Zehnmarkstücken zur Finanzierung der Olympischen Spiele 1972 in München (erste Ausgabe am 26. Januar 1970), nur für Sonder- und Gedenkmünzen verwendet. Bis 1997 (Zehnmarkstück auf den 200. Geburtstag von Heinrich Heine) wurden die Zehnmarkstücke in einer Feinheit von 625⁄1000 ausgebracht. Von 1998 bis 2001 wurde dann Sterlingsiber (925⁄1000 fein) verwendet. Das letzte deutsche Zehnmarkstück wurde am 5. September 2001 auf das 50jährige Bestehen des Bundesverfassungsgerichts ausgegeben.
3. Von 1966 bis 1990 ausgegebenes Gedenkmünzen-Nominal der DDR. Die Zehnmarkstücke von 1966 („Schinkel“) und 1967 („Kollwitz“) bestehen aus 800 Teilen Silber und 200 Teilen Zink bei 17 g Rauhgewicht. Seit 1968 („Gutenberg“) aus 625 Teilen Silber und 375 Teilen Kupfer, ab 1976 auch aus 500 Teilen Silber und 500 Teilen Kupfer. Von 1972 („Buchenwalddenkmal“) bis 1990 („100 Jahre 1. Mai“) wurden auch sogenannte Umlauf-Gedenkmünzen als Zehnmarkstücke aus einer Neusilberlegierung (Cu/Ni/Zn) geprägt.

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Zehnmarkstück der Bundesrepublik Deutschland von 1998 auf den 50. Jahrestag der Deutschen Mark mit den Darstellungen von zwei Zweimarkstücken („Adenauer“ und „Heuss“), dem Markstück und dem „Silberfünfer“


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Zehnmarkstück der DDR von 1982 auf die Eröffnung des Neuen Gewandhauses in Leipzig






Zwanziger

1. Umgangssprachliche Bezeichnung für 20-Kreuzer-Stücke, u. a. nach dem → Konventionsfuß.
2. Für die 20-Pfennig-Stücke des Kaiserreichs ab 1873 in Silber und Kupfernickel (ab 1887) als auch für das 20-Pfennig-Stück der DDR verwendeter Ausdruck. → Kopfstück, → Quadratzwanziger



Zwanzigmarkstück

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Zwanzigmarkstück 1905 (Rückseite mit „Großem Adler“) von Mecklenburg-Strelitz

Mit dem Münzgesetz vom 4. Dezember 1871 eingeführtes deutsches Münznominal.
1. Goldmünze (900⁄1000 fein) des deutschen Kaiserreichs, seit 1875 offiziell Doppelkrone genannt, mit einem Feingewicht von 7,168 g bei 7,965 g Rauhgewicht, Rs. Porträt des jeweiligen Herrschers des betreffenden deutschen Bundesstaats bzw. Wappen der Freien Städte, Vs. Reichsadler. Bis 1915 wurden 173 Geprägevarianten in 45 verschiedenen Jahrgängen herausgebracht. Sie wurden erst durch eine Verordnung von 1938 zum 16. August 1938 außer Kurs gesetzt, nachdem sie natürlich schon seit dem Ersten Weltkrieg aus dem Geldumlauf verschwunden waren. Die Zwanzigmarkstücke mußten bis zum 1. September 1938 der Reichsbank zum Ankauf angeboten werden, danach war der Besitz von Goldmünzen faktisch verboten (für wertvolle Sammlermünzen galten Ausnahmebestimmungen).
2. Münznominal der DDR seit 1966 als Gedenkprägungen aus 800 Teilen Silber und 200 Teilen Zink,Rauhgewicht 20,9 g, ab 1969 aus 625 Teilen Silber und 375 Teilen Kupfer, ab 1977 auch aus 500 Teilen Silber und 500 Teilen Kupfer. Von 1971 („Heinrich Mann“) bis 1990 („Brandenburger Tor“) auch als Umlaufmünzen mit Gedenkmünzencharakter aus → Neusilber; Vs. verschiedene Persönlichkeiten und Darstellungen, Rs. Wappen der DDR.
3. Münznominal von 1943 aus Aluminium der Ausgaben für das Getto Litzmannstadt.

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Zwanzigmarkstück der DDR von 1986 auf den 200. Geburtstag der Gebrüder Grimm mit der Darstellung des „Gestiefelten Katers“






Zweimarkstück

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Zweimarkstück des Dritten Reichs von 1939

Mit Münzgesetz von 1873 eingeführtes deutsches Münznominal, das unter allen Staatsformen in veränderter Ausführung bis zur Einführung des Euro 2002 beibehalten wurde.
1. Silberne Scheidemünze (900⁄1000 fein) des deutschen Kaiserreichs, Feingewicht 10,0 g, Rauhgewicht 11,111 g; Rs. Porträt des jeweiligen Bundesfürsten bzw. Wappen der betreffenden Freien Stadt, Vs. Reichsadler, Riffelrand.
2. Von 1925 bis 1931 ausgegebene silberne Umlaufmünze (500⁄1000 fein) der Weimarer Republik, Feingewicht 5,0 g, Rauhgewicht 10,0 g, Vs. Reichsadler, Rs. Wertangabe im Eichenlaubkranz, Riffelrand.
3. Von 1936 bis 1939 Silbermünze (625⁄1000 fein) des Dritten Reichs (Gedenkmünzen auch 1933 und 1934), Feingewicht 5,0 g, Rauhgewicht 8,0 g.
4. Verschiedene Umlaufmünzen der Bundesrepublik Deutschland von 1951 bis 2001. Der erste Typ von 1951 mit dem Bundesadler auf der Vs. und der Wertangabe zwischen Ähren und Weintrauben auf der Rs. wurde wegen zu großer Verwechslungsgefahr mit dem 1-DM-Stück bald wieder eingezogen. Danach folgte als zweiter Typ von 1957 bis 1971 das Zweimarkstück mit dem Kopfbild Max Plancks. Von 1969 bis 1987 wurden Zweimarkstücke mit dem Kopfbild Konrad Adenauers (1876 –1967) geprägt, von 1970 bis 1987 mit Kopfbild von Theodor Heuss (1884 bis 1963), von 1979 bis 1993 mit Kopfbild von Kurt Schumacher (1895 –1952), von 1988 bis 2001 mit Kopfbild von Ludwig Erhard (1897–1977), von 1990 bis 2001 mit Kopfbild von Franz Joseph Strauß (1915 –1988) und von 1994 bis 2001 mit Kopfbild von Willy Brandt (1913 –1992).
5. Im Jahr 1957 eingeführte Aluminium-Umlaufmünze in der DDR. Als Wertangabe steht auf der Münze 2 DEUTSCHE MARK. Auf dem ab 1978 ausgegebenen und bis 1990 geprägten zweiten Typ (erster Prägejahrgang 1974, von 1972 gibt es Proben) war dann nur noch 2 MARK als Wertbezeichnung vorhanden.

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Erster Typ des Zweimarkstücks der Bundesrepublik Deutschland, nur 1951 geprägt


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Zweimarkstück der Freien und Hansestadt Lübeck von 1904




Zweisprachige Münzen

Münzen, die Aufschriften in zwei Sprachen, zudem häufig noch in zwei Schriftalphabeten tragen. Zweisprachige Münzen kommen schon in der Antike (indo-griechische Könige von Baktrien) und im Mittelalter vor, z. B. die in Spanien unter islamischer Herrschaft oder die auf Sizilien von den Normannen geprägten Münzen mit Aufschriften in arabischen und lateinischen Schriftzeichen. In neuerer Zeit sind Kolonialmünzen (z. B. das von 1890 bis 1892 geprägte 1-Pesa-Stück der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft mit arabischer und deutscher Beschriftung, Abb. → Pesa), Münzen für besetzte Gebiete sowie Prägungen bestimmter asiatischer und afrikanischer Staaten verschiedentlich Zweisprachige Münzen, um den Umgang mit diesen Zahlungsmitteln zu erleichtern. Die Zweisprachigen Münzen Finnlands dokumentierten, daß in diesen Land zwei Amtssprachen bestehen (Finnisch und Schwedisch). Es kommen auch dreisprachige Prägungen vor (z. B. auf belgischen Gedenkmünzen Niederländisch, Deutsch und Französisch) oder auf Münzen des Mandatsgebiets Palästina (Abb. → Mil 2.). Von der Republik Südafrika gibt es Gedenkmünzen mit der Staatsbezeichnung in acht bzw. neun verschiedenen Amtssprachen dieses Staates. → Straits-Dollar