Sechsling

Aus MGM Münzlexikon
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Sechsling 1850 von Schleswig-Holstein aus der Zeit als sich die beiden Herzogtümer gegen die Annexionspläne Dänemarks zur Wehr setzten

Auch Sesling, Sößling: Billonmünze Lübecks, Hamburgs, Holsteins, Lauenburgs, Pommerns und Mecklenburgs, die seit Anfang des 15. Jh. ausgebracht wurde, 1 Sechsling = 2 Dreilinge = 6 Pfennig = 1⁄2 Schilling galt. Bis 1622 entsprach der Sechsling damit nominell 1 ⁄64 Reichstaler (deshalb steht bei vielen Sechslingen die Wertzahl 64 im Reichsapfel). Nach der währungspolitischen Spaltung des Niedersächsischen Reichskreises ab 1622 (Hamburger Vertrag) rechneten die Münzstände westlich der Elbe den Reichstaler wieder mit 32 Schilling, der Sechsling blieb daher als 1⁄2 Schilling = 1 ⁄64 Reichstaler. Die Münzstände östlich der Elbe, zu denen auch Hamburg und Lübeck gehörten, bewerteten den Reichstaler seit 1622 mit 48 Schillingen, so daß auf den Reichstaler 96 Sechslinge entfielen. Es gab also zwei unterschiedlich bewertete Sechslinge im Niedersächsischen Reichskreis, die zwar beide in 6 Pfennig unterteilt waren, wobei jedoch der östlich der Elbe geprägte Pfennig (und Sechsling) nur Zweidrittel des Werts des westlich der Elbe ausgebrachten entsprach (das schlug sich natürlich auch im inneren Wert, dem Silbergehalt, der Sechslinge nieder). Sechslinge wurden noch im 19. Jh. in den norddeutschen Staaten ausgegeben, seit dem 18. Jh. jedoch teilweise (z. B. in Schleswig-Holstein) als Kupfermünze.