Usualmark
(lat. marca usualis): Bezeichnung der gegossenen Silberbarren unterschiedlichen Gewichts und abweichender Feinheiten im Mittelalter (12. bis 14./15. Jh.), vor allem in Niedersachsen sowie in den Küstenstädten von Nord- und Ostsee, die für Zahlungen im Großhandel von Bedeutung waren. Häufig hatten sie die Form eines „Gußkönigs“. Da die Gewichte sehr schwankten, ist sicher, daß es keine festen Wertverhältnisse gab, sondern die Usualmarken zugewogen wurden. Die Stempel der Stadt und des Silberbrenners im Barren garantierten laut W. Jesse nur den Feingehalt, „der durchweg dem Pfennigsilber entsprach“. Die Attraktivität der Usualmarken beruhte nicht zuletzt darauf, daß man mit ihnen die mit dem Zwangsumtausch in die betreffende Währung verbundenen Verluste (eine Form der direkten Kapitalsteuer) vermeiden konnte. Das entsprach natürlich nicht den Interessen der Münzberechtigten, weil es ihre Einnahmen schmälerte. Von Kaiser Friedrich II. wurde daher mit einem Mandat vom 30. April 1231 der Handel mit Silberbarren verboten, allerdings ohne dauernden Erfolg. Der Rückgang der Usualmark hängt in erster Linie mit dem Aufkommen des Goldguldens zusammen, mit denen auch größere Zahlungen bequem abgewickelt werden konnten.