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Aktuelle Version vom 31. August 2021, 15:00 Uhr
Für die Internet-Ausgabe wurden die gescannten Artikel revidiert, offensichtliche Fehler stillschweigend korrigiert und die Voraussetzungen zur automatischen Verlinkung der Artikel miteinander hergestellt. Einige wenige Artikel, auf die Kahnt mehrfach verwiesen hatte, die jedoch die Aufnahme in seine Ausgabe nicht geschafft hatten, wurden aus dem „transpress Lexikon Numismatik“ nachgetragen, darunter „Marke“ und „Orden“. Kahnts Abbildungen wurden weitgehend übernommen, doch es ist geplant, die aus dem PDF ausgeschnittenen Bilder soweit möglich durch eigene, technisch bessere und scalierbare nach und nach zu ersetzen.
Die Münzgalerie ist offen für Veränderungen und Ergänzungen an diesem Lexikon und zu unseren Fachbeiträgen und würde sich über Anregungen seitens der Benutzer sehr freuen. Bitte scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen, wenn Sie Lust verspüren, an der Weiterentwicklung unseres numismatischen Angebots teilzunehmen.
Leipziger Fuß
Von Brandenburg 1687 eingeführter Münzfuß, nach dem aus der Mark Feinsilber 18 Stück 2⁄3 Taler (Gulden) geprägt wurden, anstatt der bisherigen 15 1⁄4 Stück, die der → Zinnaische Fuß vorgeschrieben hatte. Diese neuen Gulden entsprachen einem 12-Taler-Fuß, gegenüber dem 10 1⁄2-Taler-Fuß von Zinna. Damit paßte sich Brandenburg der seit dem Vertrag von Zinna eingetretenen Münzverschlechterung an. Am 16. Januar 1690 wurde dieser Münzfuß in Leipzig von Brandenburg, Kursachsen und Braunschweig-Lüneburg durch Rezeß angenommen, ihm traten in der Folgezeit zahlreiche deutsche Münzstände bei. Taler wurden nur in geringen Mengen, aber weiterhin nach dem Reichsfuß (9 eine feine Mark) ausgeprägt. Es galten 1 Speziestaler = 32 Groschen. 1 Rechnungstaler = 24 Groschen (die sächsischen → Kuranttaler sind – häufig als Klippen – in diesem Fuß geprägt worden), 2⁄3 Taler = 16 Groschen = 1⁄2 Speziestaler. Weil der Speziestaler den Wert von zwei 2⁄3-Taler-Stücken des Leipziger Fußes hatte, steht auf einigen seltenen Talern die Wertzahl 1 1⁄3 oder 4⁄3. Der Leipziger Fuß verbreitete sich über das ganze Heilige Römische Reich Deutscher Nation, wurde 1738 sogar zum Reichsfuß erklärt, dennoch wurde er von den süddeutschen Staaten nicht angenommen. Der Leipziger Gulden (2⁄3 Taler, „Neuer Zweidrittel“) erlangte in den Hansestädten und darüber hinaus im gesamten Ostsee-Handel eine dominierende Rolle. Das Königreich Hannover prägte die Neuen Zweidrittel deshalb auch weiter, nachdem es den Konventionsfuß angenommen hatte. In Mecklenburg-Schwerin war der Leipziger Fuß schon 1738 zur Landeswährung erklärt worden, und man prägte die Zweidrittel bis 1829 in einer Feinheit von 750⁄1000. Die Bedeutung des Leipziger Fußes verringerte sich dann nach Einführung des → Grauman(n)- schen Münzfußes in Preußen und des → Konventionsfußes in den habsburgischen Erblanden, Bayern und den anderen süddeutschen Staaten. → Torgauer Münzfuß , → Zweidritteltaler





