Zweidritteltaler

Aus MGM Münzlexikon
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Lauenburg, Georg II. von Hannover (1727 – 1760), XXXII Schilling (Zweidritteltaler) 1739

Bezeichnung für die durch den Zinnaischen Fuß entstandene und im Leipziger Fuß beibehaltene Silbermünze zu 16 Gute Groschen obersächsischer (Meißnischer) bzw. 60 Kreuzer süddeutscher Währung. Da der Reichstaler nicht verändert wurde, die kleineren Münzen in den genannten Münzfüßen aber abgewertet wurden, galt ein Reichstaler nicht mehr 24 solcher Groschen, sondern 32 Groschen bzw. statt 90 Kreuzer nun 120 Kreuzer. Der Zweidritteltaler zu 16 Groschen entsprach daher einem halben Reichstaler. Der Ausdruck „Zweidrittel“ bezog sich auf den Rechnungstaler zu 24 Groschen. Zweidritteltaler konnten unterschiedliche Währungsangaben aufweisen, z. B. die Wertzahl „2⁄3“ oder „16 Gute Groschen“ oder „24 Mariengroschen“ oder „XXXII Schilling“ (Doppelmark) oder „60 Kr(euzer)“. In jedem der genannten Fälle war damit ein Zweidritteltaler gemeint.
Der Wert von 60 Kreuzern entsprach aber dem Gulden (süddeutschen Rechnungsgulden), so daß die Zweidritteltaler auch synonym als Gulden bezeichnet wurden. Unterschieden wurde jedoch in feine und grobe Zweidritteltaler (Gulden). Feine Zweidritteltaler wurden aus 15 8⁄9lötigem Harzer Bergsilber geschlagen, grobe waren zwölflötig, wogen aber wegen eines höheren Kupferzusatzes 17,32 g gegenüber den feinen Gulden mit nur 13,08 g. Auf den feinen Zweidritteltaler vor allem von Braunschweig-Lüneburg war daher als Zusatz stets, mehr oder weniger abgekürzt, angegeben V. FEINEM SILBER. Der Münzfuß der Zweidritteltaler des Zinnaischen Münzfußes wurde vor allem in der Zweiten oder Kleinen Kipper- und Wipperzeit (von etwa 1670 bis 1690) abgesenkt, was zu Gegenstempelungsaktionen und letztlich zum Leipziger Münzfuß führte.
Die Zweidritteltaler wurden seit 1750 nach und nach von den preußischen Talern verdrängt, für den Ostseehandel über Hamburg behielten sie aber noch eine gewisse Bedeutung und wurden auch noch 1810 in Berlin für diesen Zweck geprägt. In Schwedisch-Pommern und Mecklenburg erhob man seit dem letzten Viertel des 18. Jh. brandenburgische, braunschweigisch-lüneburgische, kursächsische und eigene mecklenburgische Gulden als sogenannte Neue Zweidritteltaler, Kassenzweidrittel oder Patentierte Neue Zweidrittel (Neuzweidrittel, Abkürzung N 2⁄3) zur speziellen Landesmünze, die erst 1830 abgeschafft wurde.
Im Königreich Hannover wurde ein Neuer Zweidritteltaler letztmalig 1839 als Handelsmünze ausgegeben, obwohl bereits 1817 der Konventionsfuß und 1834 der 14-Taler-Fuß eingeführt worden war. Der letzte Zweidritteltaler überhaupt stammt als Währungsmünze aus Mecklenburg-Schwerin vom Jahr 1845 (Mecklenburg-Schwerin prägte von 1829 bis 1848 nach dem Leipziger Fuß).

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Rostock, Zweidritteltaler 1679. Die Wertangabe ist nicht korrekt, weil die Münze kein 2⁄3 REICHSDALER, sondern 2⁄3 Rechnungstaler und damit ein halber Reichstaler war


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Mecklenburg-Schwerin, Friedrich Franz I. (1785 – 1837), Zweidritteltaler 1808 („patentiertes Neues Zweidrittelstück“)