Zinnaischer Münzfuß
Münzfuß, der 1667 in Zinna bei Jüterbog zwischen Brandenburg und Kursachsen vereinbart und 1668 in Leipzig von Braunschweig-Lüneburg für Kleinmünzen und 1670 für 2⁄3-, 1⁄3- und 1⁄6-Taler-Stücke übernommen wurde. Der Anlaß war darin zu suchen, daß der Fuß der Reichsmünzordnung für die Kleinmünzen nicht mehr zu halten war und immer mehr unterwertiges Kleingeld entweder aus Polen einströmte (Düttchen, Poltoraki) oder aber in Süddeutschland mit der Halbbatzenplage selbst hergestellt wurde. Selbst der Kaiser ließ ab 1659 seine Kleinmünzen zu 6, 10 und vor allem 15 Kreuzer etwa 20 bis 25 % unter dem vorgeschriebenen Reichsfuß ausbringen, die schlesischen und tirolischen Münzstätten folgten dem Beispiel.
Die für den Türkenkrieg benötigten gewaltigen finanziellen Mittel führten zu einer enormen Ausweitung dieser unterwertigen Prägungen. Da die sich über Jahre hinziehenden Verhandlungen über die Münzprobleme auf dem Reichstag zu Regensburg nicht vorankamen, handelten die Kurfürsten von Brandenburg und
Sachsen im Alleingang, dem sich auch Braunschweig-Lüneburg anschloß. Für die kleineren Münzen wurde der zu teure Reichsfuß verlassen, und es wurden Münzen im 10 1⁄2-Taler-Fuß, also mit weniger Silbergehalt geschlagen. Auf den nicht veränderten Reichstaler entfielen nach dem Zinnaischen Münzfuß 28 Groschen. Der Zinnaische Münzfuß war ein bedeutender Schritt zur deutschen Münzeinheit, wenn auch der 10 1⁄2-TalerFuß nicht zu halten war und schon 1690 der gegenüber der Reichsmünzordnung noch geringere → Leipziger Fuß eingeführt werden mußte.