Probe: Unterschied zwischen den Versionen

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Auch Probierung: Bezeichnung für die Kontrolluntersuchung der Münzmetall-Legierung. Man unterscheidet 1. nach der Stellung im Fertigungsablauf → [[Tiegelprobe|Tiegelprobe]], → [[Zainprobe|Zainprobe]] und → [[Stockprobe|Stockprobe]]; 2. als Probe bereits umlaufender Münzen die → [[Valvationsprobe|Valvationsprobe]]; 3. nach dem Probierverfahren die → [[Strichprobe|Strichprobe]], die → [[Kupellenprobe|Kupellenprobe]] (Abtreiben), die → [[Nasse Probe|Nasse Probe]] u. a. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation versuchten die Kaiser auf der einen, die Münzberechtigten auf der anderen Seite die Einhaltung des festgelegten Münzfußes gegenüber den → Münzmeistern durch die Probe-Nahme zu sichern (→ [[Kreisprobationstag|Kreisprobationstag]] ). Die Einhaltung der → [[Reichsmünzordnungen|Reichsmünzordnungen]] war nach dem Dreißigjährigen Krieg nur unter Verlust möglich. Das führte zur sogenannten zweiten oder kleinen → [[Kipper- und Wipperzeiten|Kipper-]] und Wipperzeit und zum → [[Zinnaischer Münzfuß|Zinnaischen Münzfuß]].
 
Auch Probierung: Bezeichnung für die Kontrolluntersuchung der Münzmetall-Legierung. Man unterscheidet 1. nach der Stellung im Fertigungsablauf → [[Tiegelprobe|Tiegelprobe]], → [[Zainprobe|Zainprobe]] und → [[Stockprobe|Stockprobe]]; 2. als Probe bereits umlaufender Münzen die → [[Valvationsprobe|Valvationsprobe]]; 3. nach dem Probierverfahren die → [[Strichprobe|Strichprobe]], die → [[Kupellenprobe|Kupellenprobe]] (Abtreiben), die → [[Nasse Probe|Nasse Probe]] u. a. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation versuchten die Kaiser auf der einen, die Münzberechtigten auf der anderen Seite die Einhaltung des festgelegten Münzfußes gegenüber den → Münzmeistern durch die Probe-Nahme zu sichern (→ [[Kreisprobationstag|Kreisprobationstag]] ). Die Einhaltung der → [[Reichsmünzordnungen|Reichsmünzordnungen]] war nach dem Dreißigjährigen Krieg nur unter Verlust möglich. Das führte zur sogenannten zweiten oder kleinen → [[Kipper- und Wipperzeiten|Kipper-]] und Wipperzeit und zum → [[Zinnaischer Münzfuß|Zinnaischen Münzfuß]].
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Version vom 23. Juli 2021, 15:51 Uhr

Auch Probierung: Bezeichnung für die Kontrolluntersuchung der Münzmetall-Legierung. Man unterscheidet 1. nach der Stellung im Fertigungsablauf → Tiegelprobe, → Zainprobe und → Stockprobe; 2. als Probe bereits umlaufender Münzen die → Valvationsprobe; 3. nach dem Probierverfahren die → Strichprobe, die → Kupellenprobe (Abtreiben), die → Nasse Probe u. a. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation versuchten die Kaiser auf der einen, die Münzberechtigten auf der anderen Seite die Einhaltung des festgelegten Münzfußes gegenüber den → Münzmeistern durch die Probe-Nahme zu sichern (→ Kreisprobationstag ). Die Einhaltung der → Reichsmünzordnungen war nach dem Dreißigjährigen Krieg nur unter Verlust möglich. Das führte zur sogenannten zweiten oder kleinen → Kipper- und Wipperzeit und zum → Zinnaischen Münzfuß.