Feingehalt

Aus MGM Münzlexikon
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Die Angabe des Feingehalts mit 11 L[ot] 15 G[rän] (≈ 739⁄1000 fein) auf einem 12-Grote-Stück der Freien Hansestadt Bremen

Angabe über das Verhältnis zwischen der Masse des Feinmetalls und der Masse der Legierung, d. h. zwischen → Feingewicht und → Rauhgewicht einer Münze oder Medaille, abhängig vom jeweils angewendeten historischen Rechnungssystem. Bis zur Mitte des 16. Jh. wurde in Deutschland und den Niederlanden die Probiermark (→ Probiergewicht ) für Silber in 16 → Lot zu 4 → Quentchen zu 4 Richtpfennigen (1 Lot = 256 Richtpfennige) eingeteilt. In den romanischen Ländern zerfiel die Probiermark in 12 Deniers zu 24 → Grains (= 288 Grains), in England das → Pfund in 12 → Unzen zu 20 Pennyweights (= 240 Pennyweights).
Beim Gold wurde die Probiermark in 24 → Karat zu 4 Grän (= 96 Grän), seit Mitte des 16. Jh. in Deutschland in 24 Karat zu 12 Grän (= 288 Grän) unterteilt, bei Silber in Mark zu 16 Lot zu 18 Grän (288 Grän). Die Inschrift 10 E. FEINE MARK o. ä. auf → Konventionstalern stellt eine F.-Angabe dar. Ein Taler enthielt 1⁄10 Mark Feinsilber. Seit Einführung des Dezimalsystems wird der F. in Tausendsteln des legierten Metalls angegeben, wobei vollständig reines Edelmetall mit 1000⁄1000 angegeben wird, z. B. hielten die alten deutschen → Reichstaler nach der Reichsmünzordnung von 1566 einen F. von 14 Lot 4 Grän und waren somit 14 2⁄9lötig, d. h., sie enthielten 14 2⁄9 Lot Silber und 1 7⁄9 Lot Legierungsmetall (14 2⁄9 + 1 7⁄9 = 16 Lot). In dezimaler Feingehalts-Angabe war dieser Taler 889⁄1000 fein, enthielt also 889 Teile Silber und 111 Teile Legierungsmetall. Die deutschen 10-Euro-Gedenkprägungen werden in Sterlingsilber (925 fein) ausgebracht.