Probiergewicht
Kleines Massemaß, das zur Bestimmung des → Feingehalts einer Edelmetall-Legierung dient (→ Probe). Seit dem Mittelalter verwendete man dazu ein sogenanntes verjüngtes Gewicht (→ Richtpfennig ). Das Probiergewicht wird gleich derjenigen Menge an legiertem Edelmetall festgelegt, die erfahrungsgemäß für die Durchführung einer Probe erforderlich ist. Vor Einführung des Dezimalsystems wurde dafür in der Mehrzahl der Münzstätten das Quentchen (= 1⁄4 Lot) verwendet. Wurde die Kölnische Mark zugrunde gelegt, so beträgt dieses Probierzentner oder Probiermark genannte Gewicht 3,654 g. Die Unterteilung des Probiergewichts entsprach gewöhnlich der üblichen Feingehaltsskala mit 16 Lot zu 18 Grän (für Silber), 1 Probiergrän galt demnach 12,7 mg. War die eingewogene Menge der Probe gleich dem Gewicht der Probiermark, so mußte dann die nach dem Abtreiben des Kupfers verbleibende Menge des → Korns gleich dem Edelmetallgehalt der probierten Legierung sein. Als historische Beispiele davon abweichender Einteilungen seien genannt: Freiberger Probierzentner = 3,75 g (ab 1858), eingeteilt in 100 Pfund zu je 100 Pfundteile; alter (bis 1858) österreichischer Probierzentner = 3200 Lot = 12 800 Quentchen = 51 200 Probierpfennige (Denara) = 4,375 g; Oberharzer Probierzentner = 100 Pfund 1000 Lot = 4000 Quint = 5 g. Seit dem 18. Jh. wurden im Interesse einer genaueren Bestimmung auch Teile von → Richtpfennigen benutzt (1 Richtpfennigteil etwa 3,6 mg). In der neuesten Zeit verwendet man als einzuwiegende Menge bei Silber 1 g und bei Gold 0,5 g, wobei die P. jeweils entsprechend der heute gültigen Feingehaltsskala in 1000 Teile unterteilt wird.