Konventionstaler

Aus MGM Münzlexikon
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Habsburgischer Konventionstaler 1766 für Vorderösterreich, Münzstätte Günzburg. Auf der Vorderseite ist mit der Inschrift AD NORMAM CONVENT(ionis) (lat., Nach Vorschrift der Konvention) deutlich der Hinweis auf den Konventionafuß vorhanden.

Auch Conventionstaler. Taler-Münzen nach dem 20-Gulden-Fuß (→ Konventionsfuß ) von 1753, nach dem ein 2-Gulden-Stück einem Taler entsprach. Da der K. zu 10 Stück aus der 900⁄1000 feinen Kölnischen Mark geprägt wurde, enthielt er 21,0474 g Silber bei 23,386 g Rauhgewicht. Auf deutschen K. befindet sich oftmals die Angabe AD NORMAM CONVENTIONIS (lat., Nach Vorschrift der Konvention), häufiger jedoch die Wertangabe X EINE FEINE MARCK (teilweise abgekürzt, wie z. B. X.E.F.MARCK). Vom K. entstanden auch 1⁄4, 1⁄2 und doppelte Stücke, die entsprechend bezeichnet wurden (XL, XX oder V EINE FEINE MARK). Österreichische Ausgaben des K., die bis 1857 erfolgten, zeigen bis 1804 hinter der Jahreszahl ein kleines Andreaskreuz. Der K. war in der ersten Hälfte des 19. Jh. im süddeutschen Raum neben dem → Kronentaler eine wichtige Handelsmünze, die erst durch die Festlegungen des Wiener Münzvertrags von 1857 verdrängt wurde. Im Deutschen Reich wurden die K. erst nach dem 1. April 1874 ungültig. Da Polen 1765 den Konventionsfuß übernommen hatte, waren die unter König Stanislaus August (1764 –1795) ausgegebenen polnischen Taler zu 8 Zloty ebenfalls Konventionstaler.

Konventionstaler 1809 für das Fürstentum Regensburg, Carl von Dalberg (1806 – 1813)