Abt: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 23. Juli 2021, 15:24 Uhr

Abt.png
Abt Siegfried (1180 – 1200) auf einem Brakteat der Abtei Hersfeld

(von lat. abbas): Vorsteher einer katholischen Ordensgemeinschaft mit stabilitas loci (dauernde Gebundenheit an ein Kloster). Das von einem A. bzw. von einer → Äbtissin geleitete Mönchs- bzw. Nonnenkloster wird Abtei genannt. Im Mittelalter waren zahlreiche Benediktinerabteien mit Reichsbesitz belehnt, wodurch ihre Vorsteher den Rang eines Reichsfürsten (→ Fürst) besaßen und meist das Münzrecht ausüben konnten, z. B. die Ä. von Corvey, Ellwangen, Echternach, Fulda, Hersfeld, Reichenau, St. Gallen. Auch burgundische, französische, spanische u. a. Abteien haben Münzen geprägt. In der Heraldik und mithin auch auf Münzen werden die A.-Insignien (→ Pontifikalien) durch → Bischofshut und → Bischofsstab (Krümme nach innen) über bzw. nur über den Wappenschild hinausragend dargestellt; am Hut rechts und links je eine Schnur in drei Quasten endend (1 und 2 Quasten). Die in Ausnahmefällen mit bischöflichen Rechten ausgestatteten A. führen im Wappen noch die Inful (Bischofsmütze, → Mitra), daher als „infulierte Äbte“ bezeichnet. → Bischof, → Münzstände, → Wappen