Fürst

Aus MGM Münzlexikon

(von ahdt. furisto = der Vorderste, lat. princeps): im mittelalterlichen deutschen Reich ursprünglich alle Inhaber von höheren Reichsämtern: Herzöge, Pfalzgrafen, Markgrafen, Burggrafen, Grafen, Reichsbischöfe und Reichsäbte (älterer Reichsfürstenstand). Seit dem Ausgang des 12. Jh. bildete sich ein auf lehensrechtlicher Grundlage beruhender (jüngerer) Reichsfürstenstand heraus, dem nur noch F. angehörten, die vom König unmittelbar mit einem Fahnenlehn (weltliche F.) oder Zepterlehn (geistliche F.) bedacht worden waren. Die Mehrzahl der Grafen verlor ihre Zugehörigkeit zum Reichsfürstenstand. Unter den Reichsfürsten, die sämtlich Sitz und Stimme im Reichstag hatten, besaßen die → Kurfürsten besondere Vorrechte. Daneben gab es Titular-Fürsten, die rangmäßig zwischen Herzog und Graf standen. Die vom Kaiser in den Reichsfürstenstand erhobenen Grafen hießen gefürstete Grafen (→ Gefürstet ). Durch den Reichsdeputationshauptschluß (1803) wurden alle geistlichen Fürstentümer (außer Mainz) säkularisiert und eine große Anzahl von weltlichen Fürstentümern anderen Landesherren unterstellt (mediatisiert). Seit 1815 war F. der Titel souveräner Territorialherren, die rangmäßig den Herzögen folgten (z. B. F. von Schaumburg-Lippe, Reuß, Schwarzburg-Rudolstadt).