Bischof
(griech. episkopos, lat. episcopus = Aufseher): in der katholischen Kirche der vom Papst ernannte Träger der höchsten Amtsgewalt in einer Diözese (→ Bistum ). Bereits in der römischen Zeit erlangten die B. weltliche Befugnisse, und ihre politische Macht wurde im alten deutschen Reich vom Königtum durch Verleihung umfangreicher Liegenschaften und wichtiger Rechte (z. B. das Münzrecht) wesentlich erweitert. In besonderem Maß begünstigten die Reichsverwaltungsgrundsätze (10. /11. Jh.) die auch der Stärkung der Zentralgewalt dienende Wirksamkeit der B. als Beamte der Kirche sowie des Reichs, verbunden mit der Würde eines Reichsfürsten, wodurch sie Sitz und Stimme im Reichstag erhielten. Für die territoriale Situation war charakteristisch, daß die Grenzen der Diözese und des weltlichen Territoriums des B. in den meisten Fällen nicht übereinstimmten. Zu den Reichseigenkirchen, denen die B. vorstanden, gehören alle → Erzbistümer sowie die meisten Bistümer. Die Bistümer Gurk, Chiemsee, Lavant und Seckau hatten den Status von Eigenbistümern des Erzbistums Salzburg; seit 1198 waren die Bistümer Olmütz und Prag (1344 zum Erzbistum erhoben) dem König von Böhmen unterstellt. Größte Macht im alten deutschen Reich erlangten die B. von Mainz, Köln und Trier, denen nicht nur das Pallium (Zeichen der erzbischöflichen Würde), sondern auch die Kurfürstenwürde (→ Kurfürst) verliehen wurden. Sie führten den Titel Archiepiscopus (→ Erzbischof ), einige ihrer Münzen tragen indessen nur den Titel Episcopus (Bischof). Bischöfliche Prägungen enthalten neben → Wappen und Pontifikalabzeichen häufig auch einen Hinweis auf die weltliche Würde des Münzherrn (z. B. Sacri Romani Imperii Princeps = Fürst des → Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation. → Bischofsstab, → Bischofshut, → Münzstände