Münzpächter: Unterschied zwischen den Versionen

Aus MGM Münzlexikon
(Imported from text file)
(Imported from text file)
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 
Unternehmer, der durch vertragliche Vereinbarungen mit dem Münzherrn dessen Münzstätte auf eigene Rechnung betreiben konnte. Münzverpachtungen erfolgten schon unter den Merowingern und sind in einigen Ländern bis ins 19. Jh. hinein vorgenommen worden. Häufig haben Münzpächter, zu denen auch Münzmeister gehörten, den vorgeschriebenen → [[Münzfuß|Münzfuß]] verschlechtert, um einen höheren → [[Schlagschatz|Schlagschatz]] zu erzielen. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation waren Münzpächter grundsätzlich verboten, doch sind kleine Münzstätten, für die das erforderliche Kapital seitens des Münzherrn nicht aufgebracht werden konnte, meist in Regie privater Unternehmer gewesen. → [[Hausgenossenschaft|Hausgenossenschaft]]
 
Unternehmer, der durch vertragliche Vereinbarungen mit dem Münzherrn dessen Münzstätte auf eigene Rechnung betreiben konnte. Münzverpachtungen erfolgten schon unter den Merowingern und sind in einigen Ländern bis ins 19. Jh. hinein vorgenommen worden. Häufig haben Münzpächter, zu denen auch Münzmeister gehörten, den vorgeschriebenen → [[Münzfuß|Münzfuß]] verschlechtert, um einen höheren → [[Schlagschatz|Schlagschatz]] zu erzielen. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation waren Münzpächter grundsätzlich verboten, doch sind kleine Münzstätten, für die das erforderliche Kapital seitens des Münzherrn nicht aufgebracht werden konnte, meist in Regie privater Unternehmer gewesen. → [[Hausgenossenschaft|Hausgenossenschaft]]
 +
<div class="numCat">
 +
{{#set: Has main title=Münzpächter}}
 
{{#set: Has numismatic Category=Numismatik}}
 
{{#set: Has numismatic Category=Numismatik}}
 
{{#set: Has numismatic Category=Münz- und Prägetechnik, Metalle}}
 
{{#set: Has numismatic Category=Münz- und Prägetechnik, Metalle}}
 +
</div>

Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 17:41 Uhr

Unternehmer, der durch vertragliche Vereinbarungen mit dem Münzherrn dessen Münzstätte auf eigene Rechnung betreiben konnte. Münzverpachtungen erfolgten schon unter den Merowingern und sind in einigen Ländern bis ins 19. Jh. hinein vorgenommen worden. Häufig haben Münzpächter, zu denen auch Münzmeister gehörten, den vorgeschriebenen → Münzfuß verschlechtert, um einen höheren → Schlagschatz zu erzielen. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation waren Münzpächter grundsätzlich verboten, doch sind kleine Münzstätten, für die das erforderliche Kapital seitens des Münzherrn nicht aufgebracht werden konnte, meist in Regie privater Unternehmer gewesen. → Hausgenossenschaft