Münzpächter

Aus MGM Münzlexikon

Unternehmer, der durch vertragliche Vereinbarungen mit dem Münzherrn dessen Münzstätte auf eigene Rechnung betreiben konnte. Münzverpachtungen erfolgten schon unter den Merowingern und sind in einigen Ländern bis ins 19. Jh. hinein vorgenommen worden. Häufig haben Münzpächter, zu denen auch Münzmeister gehörten, den vorgeschriebenen → Münzfuß verschlechtert, um einen höheren → Schlagschatz zu erzielen. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation waren Münzpächter grundsätzlich verboten, doch sind kleine Münzstätten, für die das erforderliche Kapital seitens des Münzherrn nicht aufgebracht werden konnte, meist in Regie privater Unternehmer gewesen. → Hausgenossenschaft