Gulden

Aus MGM Münzlexikon
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Lothringen, Johann I. (1346 – 1389), Goldgulden nach dem Vorbild der Prägungen von Florenz

In der zweiten Hälfte des 13. Jh. entstandenes Münznominal, dessen Name seitdem auf verschiedene Münzarten angewendet wurde.
1. Deutscher Gulden Die Bezeichnung Gulden war zunächst Übersetzung des lateinischen → Aureus (nummus), goldener (Pfennig). Dieser Goldene (Güldene) oder Gulden wurden im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation ursprünglich als Nachahmung des Florenus (Fiorino d’oro) der Stadt Florenz im 14. Jh. geprägt. → Goldgulden. Von besonderer und überregionaler Bedeutung als Handelsmünze wurde der spätmittelalterliche Rheinische Gold-G., den die rheinischen Kurfürsten (Köln, Mainz, Trier und Kurpfalz) in verschiedenen Münzvereinen herausgaben. Ende des 15. Jh. entstand als Äquivalent für den goldenen Gulden der silberne Gulden-Groschen oder Taler, wodurch der bisherige Gulden die Bezeichnung Gulden-Gulden erhielt. Als die Reichsmünzordnung von 1559 den → Reichsguldiner zu 60 Kreuzern schuf, schied sich das Reich in die Taler- und die G.-Gebiete. Die späteren, im 17. Jh. gemünzten Gulden sind die Zweidritteltaler des → Zinnaischen und → Leipziger Fuß die in Süddeutschland 60 Kreuzer galten. Ihre Nachfolger sind die Gulden oder Halbtaler des → Konventionsfußes.
In Norddeutschland wurde der Gulden in der ersten Hälfte des 15. Jh. mit etwa 16 Schilling lübsch (192 Pfennig) bewertet. Am Ende des 15. Jh. schwankte der Kurs zwischen 21 und 24 Schilling lübsch (Lübeckischer Währung). In Bremen und Oldenburg hatte 1 Rheinischer Gulden um 1500 den Wert von 45 Grote = 216 Swaren. In Hildesheim wurden 1501 folgende Relationen festgelegt: 1 Gulden = 12 Annengroschen, = 24 Christophsgroschen, = 36 Bernwardsgroschen. Der Niedersächsische Reichskreis rechnete 1572 den Gulden mit 32 Schilling.
Der Münchner Münzvertrag von 1838 vereinheitlichte in erheblichem Maß das deutsche Münzwesen. Innerhalb des Deutschen Zollvereins bestanden danach im wesentlichen nur noch zwei Währungssysteme. In Süddeutschland beruhte es auf dem 24 1⁄2-Gulden-Fuß, nach dem der (preußische) Taler 1 3⁄4 Gulden oder 1 Gulden = 4⁄7 Taler entsprach. Die gemeinsame Vereinsmünze war der Doppeltaler, der in der Gulden-Währung einen Wert von 3 1⁄2 Gulden hatte. Die süddeutschen Gulden-Münzen liefen auch nach der Einführung der Mark-Währung um. Als letztes Gulden-Nominal wurden die 1-Gulden-Stücke nach dem Gesetz vom 10. Dezember 1875 demonetisiert.
2. Meißnischer Gulden, Reichs-Gulden. Rechnungsmünze in den obersächsischen Territorien als Zählgröße zu 21 Groschen bis in das späte 18. und sogar frühe 19. Jh. Unter Kurfürst August (1553 –1586) wurde der Meißnische Gulden als Goldstück sogar ausgeprägt.
3. Österreichischer Gulden Die Habsburger Monarchie war 1857 dem Deutschen Münzverein (Wiener Münzvertrag) beigetreten, führte aber im selben Jahr auch den dezimal unterteilten Gulden zu 100 Kreuzer als Landeswährung ein. Erst mit der Begründung der Goldwährung 1892 (1 Krone = 100 Heller) verschwand der Gulden in Österreich als Währungseinheit, allerdings kursierten die Gulden-Münzen als Doppelkronen weiter.
4. In den Niederlanden wurde unter Karl V. 1521 eine neue Goldmünze, der Karolus-Gulden im Wert von 20 Stuiver, eingeführt, der den Philippus-Gulden zu 25 Stuiver ablöste. Gleichzeitig entstand auch der Karolus-Gulden als Silbermünze (Daalder), ebenfalls im Wert von 20 Stuiver. Daraus entwickelte sich eine Rechnungsmünze (1 Gulden = 20 Stuiver), die dann ab 1680 auch als Silbermünze ausgebracht und zur Hauptwährungsmünze mit Mehrfach- und Teilstücken wurde. Ab 1816 wurde im Königreich der Niederlande der Gulden (Guilder) in 100 Cent unterteilt und in dieser Relation bis zur Abschaffung des G. und Einführung des Euro im Jahr 2002 beibehalten.
5. Nach dem Ersten Weltkrieg ging die Freie Stadt Danzig mit dem Gesetz vom 23. Oktober 1923 zur Goldwährung auf der Grundlage des britischen Pfunds über. Der Gulden zu 100 Pfennig entsprach 1⁄25 Pfund Sterling. Es wurden in Gold Stücke zu 25 G., in Silber zu 5, 2, 1 und 1⁄2 G. 750⁄1000 fein ausgebracht. Gepräge: auf einer Seite das Danziger Wappen, auf der anderen (in Gold) die Neptunfigur des Brunnens auf dem Langenmarkt, (in Silber) Kirche oder (in Kupfer oder Nickel) Kogge, Wertbezeichnung.
6. Ungarischer Gulden Im damals goldreichen Ungarn wurde der Gulden 1325 unter König Karl Robert (1307–1342) eingeführt, Rauhgewicht 3,55 g bei 3,52 g Feingewicht. Bis zur Einführung der Kreuzer-Währung 1659 galt 1 Gulden = 100 ungarische Denare. Aufgrund seines hohen Feingewichts wurde der ungarische Gulden als Dukat bezeichnet.
7. Polnischer Gulden → Zloty

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Erzbistum Trier, Otto von Ziegenhain (1418 bis 1430), Rheinischer Goldgulden o. J. aus der Münzstätte Koblenz


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Sachsen, August (1553–1586), klippenförmiger Meißnischer oder Reichsgulden 1584 zu XXI Groschen (auf der Rückseite unten das alte Groschen-Zeichen zwischen der Jahreszahl)