Gemeinschaftsmünze: Unterschied zwischen den Versionen

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  <div class="coinCaption">1⁄2 Mark 1506 von Hamburg als Gemeinschaftsmünze des Wendischen Münzvereins. Auf der Rückseite sind die Wappen der Städte Lüneburg, Lübeck und Wismar um das Nesselblatt von Hamburg gruppiert.</div>
 
  <div class="coinCaption">1⁄2 Mark 1506 von Hamburg als Gemeinschaftsmünze des Wendischen Münzvereins. Auf der Rückseite sind die Wappen der Städte Lüneburg, Lübeck und Wismar um das Nesselblatt von Hamburg gruppiert.</div>
  
Münze, die von mehreren Münzberechtigten gemeinsam ausgegeben wurde; in der Antike von zwei oder mehr Städten. In Mitteleuropa erforderte der aufblühende Handel im 13. und 14. Jh. Münzen, die in größeren Umlaufgebieten Geltung hatten, so daß Verträge zwischen einzelnen [[Münzstände|Münzständen]] zu G. führten. Man unterscheidet: 1. G., die nur nach einem gemeinsamen → [[Münzfuß|Münzfuß]] geprägt, also wertgleich sind. 2. G. mit gemeinsamem Münzbild, auf denen Namen oder Wappen der Vertragspartner der Gemeinschaft genannt sind; die Kosten und Gewinn der Prägung gemeinsam trugen. Zu 1. gehören die durch den Konstanzer Vertrag von 1240 entstandenen [[Bodensee-Brakteat|Bodenseebrakteaten]] gleichen Münzfußes. Auch der [[Wendischer Münzverein|Wendische Münzverein]] legte im Vertrag von 1379 einen gemeinsamen Münzfuß fest. Erst 1492 (Doppelschilling) und 1502 (Mark Stücke) entstanden Prägungen mit den Wappen aller vier Städte des Münzvereins. Eine aktuelle G. ist der 2002 als Münzund Papiergeld eingeführte Euro. → [[Vereinsmünze|Vereinsmünze]]
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Münze, die von mehreren Münzberechtigten gemeinsam ausgegeben wurde; in der Antike von zwei oder mehr Städten. In Mitteleuropa erforderte der aufblühende Handel im 13. und 14. Jh. Münzen, die in größeren Umlaufgebieten Geltung hatten, so daß Verträge zwischen einzelnen [[Münzstände|Münzständen]] zu G. führten. Man unterscheidet: 1. G., die nur nach einem gemeinsamen → [[Münzfuß|Münzfuß]] geprägt, also wertgleich sind. 2. G. mit gemeinsamem Münzbild, auf denen Namen oder Wappen der Vertragspartner der Gemeinschaft genannt sind; die Kosten und Gewinn der Prägung gemeinsam trugen. Zu 1. gehören die durch den Konstanzer Vertrag von 1240 entstandenen [[Bodensee-Brakteat|Bodenseebrakteaten]] gleichen Münzfußes. Auch der [[Wendischer Münzverein|Wendische Münzverein]] legte im Vertrag von 1379 einen gemeinsamen Münzfuß fest. Erst 1492 (Doppelschilling) und 1502 (Mark Stücke) entstanden Prägungen mit den Wappen aller vier Städte des Münzvereins. Eine aktuelle G. ist der 2002 als Münzund Papiergeld eingeführte Euro. → [[Vereinsmünze|Vereinsmünze]]

Version vom 11. Mai 2021, 11:00 Uhr

Gemeinschaftsmünze.png
1⁄2 Mark 1506 von Hamburg als Gemeinschaftsmünze des Wendischen Münzvereins. Auf der Rückseite sind die Wappen der Städte Lüneburg, Lübeck und Wismar um das Nesselblatt von Hamburg gruppiert.

Münze, die von mehreren Münzberechtigten gemeinsam ausgegeben wurde; in der Antike von zwei oder mehr Städten. In Mitteleuropa erforderte der aufblühende Handel im 13. und 14. Jh. Münzen, die in größeren Umlaufgebieten Geltung hatten, so daß Verträge zwischen einzelnen → Münzständen zu G. führten. Man unterscheidet: 1. G., die nur nach einem gemeinsamen → Münzfuß geprägt, also wertgleich sind. 2. G. mit gemeinsamem Münzbild, auf denen Namen oder Wappen der Vertragspartner der Gemeinschaft genannt sind; die Kosten und Gewinn der Prägung gemeinsam trugen. Zu 1. gehören die durch den Konstanzer Vertrag von 1240 entstandenen → Bodenseebrakteaten gleichen Münzfußes. Auch der → Wendische Münzverein legte im Vertrag von 1379 einen gemeinsamen Münzfuß fest. Erst 1492 (Doppelschilling) und 1502 (Mark Stücke) entstanden Prägungen mit den Wappen aller vier Städte des Münzvereins. Eine aktuelle G. ist der 2002 als Münzund Papiergeld eingeführte Euro. → Vereinsmünze