Albus

Aus MGM Münzlexikon
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Weißpfennig des Erzbischofs von Köln und Friedrich von Saarweerden (1371 – 1414) aus der Münzstätte Deutz. Dieser Weißpfennig (denarius albus) ist 1372 nach dem Münzvertrag zwischen Trier und Köln geschlagen worden.

(lat. denarius albus = Weißpfennig; nummus albus = weiße Münze): seit der Mitte des 14. Jh. im Niederrheingebiet geprägte groschenartige Münze, die zur Hauptsilbermünze des → Rheinischen Münzvereins wurde. Den Namen Albus bzw. Weißpfennig erhielt die Münze wegen ihres hohen Silbergehalts. Die erste Ausprägung der Weißpfennige erfolgte im Jahr 1368 durch den Erzbischof von Trier, Kuno von Falkenstein (1362 –1388), die erste urkundliche Erwähnung als denarius albus stammt vom Jahr 1372. In dieser Münzvereinbarung zwischen Kurköln und Kurtrier wurde der Albus mit 18 1⁄2 Stück auf den Rheinischen (Gold-)Gulden bewertet, doch schon 1385 entfielen 20 Albi, ab 1444 dann 24 Albi auf den Gulden. Nominell war der Albus ein Doppelschilling zu 24 Pfennig.
Als Vereinsmünze des Rheinischen Münzvereins wies der Albus – von Ausnahmen abgesehen – auf der Vs. als Motiv St. Petrus im Tabernakel auf. Die Rs. zeigen die Wappen der jeweils an den Münzverträgen beteiligten Münzstände (die wichtigsten waren die Kurfürsten von Trier, Köln und Mainz, die Stadt Köln sowie die Pfalzgrafen bei Rhein) auf. Nach dem Rad, dem Wappen von Mainz, wurden die Münzen auch schon zeitgenössisch als Rader-Albus bezeichnet. Im Lauf des 14. Jh. wurde der Albus weiter verschlechtert. Im Münzvertrag von 1511 hielt der Rheinische Gulden schon 26 Albi, aus der Mark sollten 118 Stück ausgebracht werden. In der Reichsmünzordnung von 1551 taucht der Albus schließlich als eine Kleinmünze von 1⁄28 Gulden auf. In Köln wurde seit 1432 der Wert von 24 Albi als Rechnungsgulden (Kölnischer Gulden) bis zum Ende des 17. Jh. verwendet, jedoch als Münze nicht ausgeprägt. Alfred Noß schrieb, daß der niederrheinische Albus im Sommer 1511 „an das Licht der Welt“ kam, nachdem mit dem Münzverein von 1511 zwischen den drei rheinischen Kurfürsten, der Stadt Köln, sowie den Herzogtümern Jülich und Kleve am Niederrhein ein weitgespanntes, recht einheitliches Währungsgebiet entstanden war. Geprägt wurde anfangs vor allem das Halbstück des Albus. Nachdem die Albus-Prägung nach etwa 1520 für einige Jahrzehnte stark eingeschränkt war, begann in der zweiten Hälfte des 16. Jh. von Trier, Köln, Jülich und Hessen eine erneute umfangreiche Ausprägung des Nominals als „Exponent stark regionalisierter Währungssysteme“ (Klüßendorf). Nach 1604 prägten die Stadt Köln und das Herzogtum Jülich (auch andere Münzherren folgten) die bekannten 8-Heller-Stücke (Fettmännchen) als 2⁄3 A. Die Münzen weisen auf einer Seite die Zahl VIII (= 8 Heller) und auf der anderen die Zahl LXXIIII auf, weil der Taler mit 74 Albi bewertet wurde. Die → Fettmännchen von Aachen zeigen die Zahlen VIIII (9 Heller) und LXXXIIII (84 A. = 1 Taler). Von Cleve gehen 10-Heller-Stücke aus, auf denen die Wertzahlen X und XCII (der Taler galt 92 A.) stehen. Nach der Kipperzeit bildete sich in Jülich und der Stadt Neuss der leichte Albus, von dem fünf Stück gleich vier Kölner schwere A. gerechnet wurden. Daraus entstand auf den Münzen im 17. Jh. für den schweren Albus die Bezeichnung Albus Colsch. Mit dem Eindringen des niederländischen → Stuivers (Stüber) galt ein 3⁄4 A. = 1 Stüber. Vom trierischen Albus des Erzstifts entfielen 24 Stück auf den Moselgulden als Rechnungsmünze. Im Erzstift Trier wurde der Reichstaler nach der Kipperinflation 1624 mit 54 A. stabilisiert. Für den trierischen ALbus bürgerte sich nach dem Münzbild des heiligen Petrus der Name → Petermännchen (Petermenger) auch auf den Münzen selbst ein. Der oberrheinische Albus wurde 1609 als Albus Novus mit 8 schweren Pfennigen festgelegt und schuf damit die Basis für die Gleichsetzung von Halbbatzenstück (2 Kreuzer) und Albus. → Halbbatzen Eine Einzelerscheinung blieb der Albus des Stifts Essen, den die Äbtissin von Essen, Anna Salome von Salm-Reifferscheidt (1646 –1688), eingeführt hatte. Der Reichstaler wurde mit 106 2⁄3 A. bewertet, 4 Albi von Essen entsprachen 1 Albus von Köln. Der Hessen-Albus zu 12 Heller wurde seit dem frühen 17. Jh. mit 1 1⁄32 Taler bewertet und wurde in dieser Relation in Hessen-Kassel bis 1834 beibehalten.

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Herzogtum Jülich-Berg, Johann Wilhelm II. von Pfalz-Neuburg (1679 – 1716), Doppel-Albus Colsch 1683


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Albus von 1656 der Freien Stadt Frankfurt am Main






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Landgrafschaft, Albus, 1694