Wertangabe

Aus MGM Münzlexikon
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Die Wertzahl 42 auf diesem 6-Pfennig-Stück 1677 der Grafschaft Bentheim-TecklenburgRheda bedeutet, daß theoretisch 42 dieser Münzen auf einen Taler entfallen. Es handelt sich damit um das Halbstück des Tecklenburger Schillings zu 1⁄21 Taler

Angabe auf Münzen oder Geldscheinen, die aus der Währungsbezeichnung und der Nenngröße (→ Nominal) besteht, z. B. 5 Pfennig oder 2 Euro. Die Wertangabe ist allgemein üblich, wenn Münzen in einer mehrstufigen Nominalreihe ausgegeben werden. In der griechischen Antike waren Wertangaben nur selten auf den Münzen vorhanden. manchmal gab es indirekte, z. B. durch die Anzahl bestimmter Bildelemente oder Punkte (so auch bei den römischen → Aes grave). Entscheidend für die Unterscheidung zwischen verschiedenen Nominalen waren die Größe der Münzen und die verwendeten Münzbilder. Bei den Denaren der Römischen Republik wurde das Verhältnis zum As mit der Wertzahl X (kurzfristig XVI) angegeben (beim Quinar als Halbstück analog V). Der As der Republik zeigte die Wertzahl I, der Dupondius analog die Wertzahl II, der seltene Tressis die Wertzahl III und der nur in einem Exemplar bekannte Quincussis (5 Asses) die Wertzahl V. Bei den Uncia-Nominalen wurde der Nominalwert durch Wertkugeln verdeutlicht: 1 Uncia = 1 Wertkugel, 2 Unciae (Sextans) = 2 Wertkugeln, 3 Unciae (Quadrans) = 3 Wertkugeln, 4 Unciae (Triens) = 4 Wertkugeln, 5 Unciae (Quincunx) = 5 Wertkugeln. Bei den byzantinischen Bronzemünzen gibt es eine ganze Reihe von Buchstaben-Wertzahlen.
Im Mittelalter waren Wertzahlen kaum notwendig, weil über Jahrhunderte nur ein Nominal, der Pfennig (Denar), kursierte. Das Halbstück wurde durch Zerschneiden der Pfennige hergestellt, geprägt wurden, Obole nur selten.
Bei den deutschen Münzen der Neuzeit wurden seit der zweiten Hälfte des 16. Jh. die Anzahl der Pfennige (z. B. beim Dreier die „3“ im Reichsapfel) bzw. Kreuzer oder das Verhältnis zum (Rechnungs-)Taler angegeben. Der Halbgroschen erhielt dabei die Wertzahl „48“, der Groschen die „24“ und der Doppelgroschen die „12“ (plus EINEN REICHSTHALER in abgekürzter Form). Bei Großsilbermünzen beziehen sich die Zahlen „24“ auf die Anzahl der Groschen auf den Taler (Halbtaler mit „12“, Vierteltaler mit „6“) bzw. in Norddeutschland „32“ (nach 1622 auch „48“) auf die Anzahl der Schillinge pro Taler, analoge Zahlen „16“ und „8“ dann bei den Teilstücken (→ Taler). Auf norddeutschen Kleinmünzen erscheinen Wertzahlen von „192“ (Dreiling, Witten), „64“ (Sechsling), „32“ (Schilling) und „16“ (Doppelschilling - in der Vorkipperzeit auch 18 1⁄2 - , ab 1622 Düttchen zu 3 Schilling) im Reichsapfel und geben damit die Anzahl der betreffenden Stücke auf den Taler an. Die Wertzahl „84“ im Reichsapfel z. B. von süddeutschen und fränkischen Scheidemünzen bezieht sich auf das Verhältnis zum Gulden. Erst mit der Einführung des → Zinnaischen Münzfußes 1668 wurden auf den Talerteilstücken die Wertzahlen 2⁄3, 1⁄3 und 1⁄6 oder der Wert in Guten bzw. Mariengroschen auf den Münzen angegeben.
Prägungen des 18./19. Jh. im Konventionsfuß geben auf den Münzen den Münzfuß an (eine bestimmte Anzahl der Münzen auf die Feine Mark), beim Konventionstaler z. B. X EINE FEINE MARK). Pistolen, Dukaten, Goldgulden und Taler wurden ursprünglich nicht bezeichnet. Erst im 18. Jahrhundert sind die Namen manchmal vorhanden, z. B. beim preußischen Reichstaler. Im 19. Jh. wurde dann die Wertangabe auf den Münzen zur Norm.

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Reichstaler 1705 der Stadt Köln auf die Huldigung an Kaiser Josef. I. Im Abschnitt der Rückseite steht ausdrücklich REICHS – FUES und der Bruch 8⁄9, also die Angabe des Münzfußes: 8 Stück aus der rauhen und 9 Stück aus der feinen Mark. Damit machte die Stadt deutlich, daß es kein Taler nach Burgundischem Fuß war.