Vereinsmünze: Unterschied zwischen den Versionen

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Münze, die aufgrund eines Münzübereinkommens von mehreren Ländern geprägt wurde, z. B. den Staaten des Deutschen Zollvereins, der nach den Verhandlungen der allgemeinen Münzkonferenz unter den Mitgliedern des Zoll- und Handelsvereins von 1838 zu Dresden 2 Taler = 3 1⁄2 Gulden setzte; aus der feinen Kölnischen Mark wurden 14 Taler bzw. 24 1⁄2 Gulden (900⁄1000 fein) geprägt. → [[Rheinischer Münzverein|Rheinischer Münzverein]], → [[Wendischer Münzverein|Wendischer Münzverein]], Abb. → [[Vereinskrone|Vereinskrone]]
 
Münze, die aufgrund eines Münzübereinkommens von mehreren Ländern geprägt wurde, z. B. den Staaten des Deutschen Zollvereins, der nach den Verhandlungen der allgemeinen Münzkonferenz unter den Mitgliedern des Zoll- und Handelsvereins von 1838 zu Dresden 2 Taler = 3 1⁄2 Gulden setzte; aus der feinen Kölnischen Mark wurden 14 Taler bzw. 24 1⁄2 Gulden (900⁄1000 fein) geprägt. → [[Rheinischer Münzverein|Rheinischer Münzverein]], → [[Wendischer Münzverein|Wendischer Münzverein]], Abb. → [[Vereinskrone|Vereinskrone]]
 
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 17:57 Uhr

Münze, die aufgrund eines Münzübereinkommens von mehreren Ländern geprägt wurde, z. B. den Staaten des Deutschen Zollvereins, der nach den Verhandlungen der allgemeinen Münzkonferenz unter den Mitgliedern des Zoll- und Handelsvereins von 1838 zu Dresden 2 Taler = 3 1⁄2 Gulden setzte; aus der feinen Kölnischen Mark wurden 14 Taler bzw. 24 1⁄2 Gulden (900⁄1000 fein) geprägt. → Rheinischer Münzverein, → Wendischer Münzverein, Abb. → Vereinskrone