Senat

Aus MGM Münzlexikon

(lat. senatus = Rat der Alten): höchstes politisches Organ der Römischen Republik. Die Mitglieder des Senats bestanden aus ehemaligen Inhabern von Staatsämtern, die grundsätzlich Ehrenämter waren und demzufolge nur von den reichsten Angehörigen der Nobilität (altrömischer Geburtsadel) ausgeübt werden konnten. Entsprechend der Formel „senatus populusque Romanus“ (lat., Der Senat und das römische Volk), auf Münzen abgekürzt S. P. Q. R., galten Senat und Volk, das die Staatsbeamten für ein Jahr wählte und daher auch auf die Senatoren Einfluß hatte, als gemeinsamer Träger der römischen Souveränität, die tatsächlich aber vom aristokratischen Senat ausging. Um 100 v. Chr. gehörten dem Senat 400 bis 500 Senatoren an, zur Zeit Caesars (100 – 44 v. Chr.) erhöhte sich deren Anzahl bis auf 900, die dann Kaiser Augustus (27 v. Chr. –14 n. Chr.) zunächst auf 600 verminderte. Die Einberufung des Senats erfolgte durch die höchsten Staatsbeamten (Consuln, Praetoren); der zu Fragen der Innen- und Außenpolitik, auf den Gebieten der Religion, des Finanzwesens u. a. ergangene Beschluß des Senats hieß → Senatus consulto. Die römischen Kaiser eigneten sich im Verlauf der Zeit die meisten politischen Rechte des Senats an, der schließlich mit der Erhebung von Konstantinopel zur neuen Hauptstadt des Römischen Reichs (330 n. Chr.) seine politische Bedeutung vollständig einbüßte.