Münzkonvention

Aus MGM Münzlexikon
Version vom 4. Mai 2021, 17:04 Uhr von Maintenance script (Diskussion | Beiträge) (Imported from text file)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Münzvertrag: vertragliches Übereinkommen mehrerer Staaten bzw. Münzherren, das Münzwesen nach vereinbarten einheitlichen Kriterien (gemeinsamer → Münzfuß ) zu ordnen. Münzkonventionen sind schon aus dem antiken Griechenland bekannt (die Münzen der Arkadischen Liga, der Achäischen Liga, die Kistophoren-Prägung der kleinasiatischen Städte und Reiche). Seit dem Spätmittelalter wurden im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation territorial begrenzte Münzkonventionen abgeschlossen (→ Münzverein ).