Münzkonvention

Aus MGM Münzlexikon

Münzvertrag: vertragliches Übereinkommen mehrerer Staaten bzw. Münzherren, das Münzwesen nach vereinbarten einheitlichen Kriterien (gemeinsamer → Münzfuß ) zu ordnen. Münzkonventionen sind schon aus dem antiken Griechenland bekannt (die Münzen der Arkadischen Liga, der Achäischen Liga, die Kistophoren-Prägung der kleinasiatischen Städte und Reiche). Seit dem Spätmittelalter wurden im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation territorial begrenzte Münzkonventionen abgeschlossen (→ Münzverein ).