Guter Pfennig: Unterschied zwischen den Versionen

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Auch auf den Münzen des 18./19. Jh. vorkommender Begriff, mit dem der Pfennig der sogenannten Obersächsischen Währung gemeint war, 1 Guter Pfennig = 1⁄12 Guter Groschen = 1 ⁄288 Taler. Nach der Einführung des [[Zinnaischer Münzfuß|Zinnaischen]] und später [[Leipziger Fuß|Leipziger Münzfußes]] bezog sich diese Relation auf den [[Rechnungsmünze|Rechnungstaler]], nicht auf den [[Species|Speciestaler]]. Mit dem Guten Pfennig sollte der Unterschied zu anderen Pfennigen ([[Leichter Pfennig|Leichter Pfennig]]), die niedrigere Werte verkörperten, dokumentiert werden.
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Auch auf den Münzen des 18./19. Jh. vorkommender Begriff, mit dem der Pfennig der sogenannten Obersächsischen Währung gemeint war, 1 Guter Pfennig = 1⁄12 Guter Groschen = 1 ⁄288 Taler. Nach der Einführung des [[Zinnaischer Münzfuß|Zinnaischen]] und später [[Leipziger Fuß|Leipziger Münzfußes]] bezog sich diese Relation auf den [[Rechnungsmünze|Rechnungstaler]], nicht auf den [[Species|Speciestaler]]. Mit dem Guten Pfennig sollte der Unterschied zu anderen Pfennigen ([[Leichter Pfennig|Leichter Pfennig]]), die niedrigere Werte verkörperten, dokumentiert werden.
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 17:32 Uhr

Auch auf den Münzen des 18./19. Jh. vorkommender Begriff, mit dem der Pfennig der sogenannten Obersächsischen Währung gemeint war, 1 Guter Pfennig = 1⁄12 Guter Groschen = 1 ⁄288 Taler. Nach der Einführung des → Zinnaischen und später → Leipziger Münzfußes bezog sich diese Relation auf den → Rechnungstaler, nicht auf den → Speciestaler. Mit dem Guten Pfennig sollte der Unterschied zu anderen Pfennigen (→ Leichter Pfennig), die niedrigere Werte verkörperten, dokumentiert werden.





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Königreich, Guter Pfennig, 1735