Fälschung
1. Eine unberechtigte Nachahmung oder Veränderung (Verfälschung) vom umlauffähigen in- bzw. ausländischen Münzen und Geldscheinen sowie ihre Verbreitung zum Schaden des Staates (Münzherr) bezeichnet man als Falschmünzerei. Sie wird fast so lange betrieben wie es Münzen gibt und eben so lange ist sie strafbar. Fälschungen (Falsifikate) sind heute ein verbreitetes Sammelgebiet. In der Geschichte überwog das Gießen und Prägen unterwertiger Münzen mit reduziertem Edelmetallgehalt oder unedlem Kern mit edlem Überzug. In der Gegenwart stehen den Fälschern oft die gleichen technischen Möglichkeiten zur Verfügung wie den offiziellen Prägestätten. Bei der Fälschung von Papiergeld werden Papier, Farben und Druckplatten nachgeahmt.
2. Eine Nachahmung oder Veränderung (in der Regel außer Kurs gesetzter) meist seltener Münzen (im weitesten Sinne auch Medaillen und Geldscheine) zum Schaden der Sammler bezeichnet man als Münzfälschung. Sie gehört zu den Kunstfälschungen und begann mit dem erwachenden Interesse am Sammeln in der Renaissance. Die Palette der Fälschungs-Möglichkeiten ist groß. Sie reicht vom Verändern von Einzelheiten (z. B. Jahreszahlen, Beizeichen) auf Münzen über das Zusammensetzen von Vs. und Rs. verschiedener Münzen, das Prägen oder Gießen von nachgeahmten oder erfundenen Münzen, der direkten galvanoplastischen Nachahmung seltener Münzen bis zur unberechtigten Benutzung originaler Stempel. Moderne Fälschungen sind oft mit den neuesten Prüfverfahren nicht erkennbar. Die Produkte berühmter Münzfälscher der Vergangenheit sind heute fast ausnahmslos bekannt und selbst von hohem Sammelwert, z. B. → Kiliansche Fälschung , → Beckersche Fälschungen , → Christodoulos-Fälschungen , → Cigoische Fälschung , → Seeländersche Fälschungen . Die → Paduaner wurden nicht als Fälschung hergestellt.