Dreiling

Aus MGM Münzlexikon

Auch Drieling: norddeutsches Münznominal, das ursprünglich den Wert von drei Hohlpfennigen hatte. Dreilinge wurden erstmals 1374 in Lübeck und 1382 in Hamburg erwähnt. In den Urkunden werden sie mit ihrem lateinischen Namen Ternarius bezeichnet. Durch den Rezeß von 1392 wurde der Dreiling ein offizielles Münznominal des → Wendischen Münzvereins, das zwölflötig (750⁄1000 fein) ausgebracht werden sollte. Seit dem 16. Jh. war der Dreiling eine Scheidemünze zu 3 Pfennig, die von verschiedenen norddeutschen Münzständen geprägt wurde. Ab dem Lüneburger Kreistag von 1572 entfielen formal 128 Dreilinge auf den Reichstaler zu 32 Schilling. Nachdem der Reichstaler am Ende der Kipper- und Wipperzeit im Hamburger Vertrag von 1622 von den ostelbischen Münzständen (Bremen, Hamburg, Holstein-Gottorp, Lauenburg, Lübeck, Mecklenburg, Pommern, Rostock, Wismar u. a.) mit 48 Schilling stabilisiert wurde, war der Dreiling eine Scheidemünze zu 1 ⁄192 Taler. Die Wertzahl 192 findet sich dann auch verschiedentlich bis zu Beginn des 18. Jh. auf den Dreilingen. Bei den westelbischen Münzständen des Niedersächsischen Reichskreises (z. B. Lüneburg) wurde der Reichstaler wieder mit 32 Schilling bewertet, so daß der Dreiling in diesem System ab 1622 wieder 1 ⁄128 Taler galt. Im 19. Jh. wurde der D. zur Kupfermünze, und die Bezeichnung wurde auch auf den Münzen verwendet.