Überprägung

Aus MGM Münzlexikon
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Irland, Jakob (James) II. (1685 – 1690), Gun-money-Crown 1690, die über eine Gun-money-Halfcrown überprägt worden ist

Vorgang, bei dem eine bereits geprägte Münze ein neues Gepräge von einem anderen Stempel erhält. Überprägungen kamen vor, wenn bei Regierungswechsel die umlaufenden Münzen aus Zeitmangel mit neuem Stempel überprägt werden mußten; aus politischen Gründen, wenn ein Herrscher die Münzen seines Gegners für den Verkehr umbildete. So ließ z. B. Orodes I. von Parthien (54 – 36 v. Chr.) Tetradrachmen des Prätendenten Mithradates III. (60 – 54 v. Chr.) überprägen. Auch im zweiten Aufstand der Juden gegen die Römer wurden römische und provinzial-römische Gepräge, mit den verhaßten Kaiserbildnissen, umgeprägt. Alle Überprägungen der Antike sind wichtige Geschichtsdokumente, da mit ihrer Hilfe bestimmte wirtschaftliche und politische Fakten eingeordnet werden können. Im Mittelalter wurden die verrufenen (→ Münzverrufung) und eingezogenen Pfennige (Brakteaten, Hohlpfennige) vielfach nur gewalzt und überprägt, wobei die erste Prägung mehr oder weniger sichtbar blieb und manchmal zur Fehlbestimmung von Münzen führte. Die Ü. fremder Taler in Rußland Mitte des 17. Jh. (→ Jefimok) geschah weniger zur vollständigen Beseitigung des alten Gepräges als zur Dokumentation ihrer Umlaufberechtigung. Sehr häufig wurden in Frankreich in der Regierungszeit Ludwigs XIV. (1643 –1715) und Ludwigs XV. (1715 –1778) Écus und 1⁄2 Écus überprägt (→ Réformation). Deutlich erkennbar sind die Überprägung-Spuren auch auf den Crowns des irischen → Gun money, die auf die Halfcrowns überprägt worden sind. In Großbritannien wurden nach 1805 die spanisch-amerikanischen 8-Reales-Stücke von der Bank of England und der Bank of Ireland zu Banktoken überprägt. Auch in Indien entstanden zu Beginn des 19. Jh. 2-Rupien-Stücke durch die Überprägung spanisch-amerikanischer 8-Reales-Stücke. In erheblichem Umfang wurden in Brasilien zwischen 1810 und 1818 die 960-Reis-Stücke auf spanisch-amerikanische 8-Reales-Stücke überprägt. In allen zuletzt genannten Fällen sind Reste der ursprünglichen Gepräge der Münzen noch mehr oder weniger erkennbar.