Vierundzwanzigeinhalb-Gulden-Fuß

Aus MGM Münzlexikon

Reichsfuß, Rheinischer Fuß: Ergänzung des seit 1760 von den meisten süd- und westdeutschen Territorien und von Österreich angenommenen 24-Gulden-Fußes für die 24-, 20-, 12- und 10-Kreuzer-Stücke ab 1800; er wurde 1837 durch den → Süddeutschen Münzverein gesetzlich. Hauptmünze war der Taler; der → Maria-Theresia-Taler erlangte weiteste, sogar außereuropäische Verbreitung. → Konventionsfuß