Vierchen

Aus MGM Münzlexikon

Auch Vierken: 1. Kleine pommersche Silbermünze zu 4 Vinkenaugen von der ersten Hälfte des 15. bis zum Anfang des 16. Jh. Die Stadt Stettin (heute Szczecin, Polen) erhielt 1408 das Recht, Pfennige zu 4 Vinkenaugen zu prägen. Sie entsprachen einem pommerschen Viertelschilling (= 1⁄8 lübischer Schilling) und wurden später auf 3 Pfennige sundisch gesetzt. Mit Umschrift gab es Vierchen auch von Garz und Pyritz (heute Pyrzyce, Polen), ohne Umschrift von Stargard und Gollnow (heute Goleniow, Polen). Urkundlich sind sie auch für Anklam, Stralsund und Greifswald verbürgt, Feinheit 4 1⁄2 Lot (360⁄1000) bei etwa 0,46 g Rauhgewicht. Friedrich II. von Brandenburg (1440 –1470) ahmte die Vierchen in Königsberg/Neumark (heute Chojna, Polen) und Prenzlau 1447 nach. Diese hatten gegenüber den pommerschen Vierchen einen schlechteren Feingehalt bei etwa vergleichbarem Rauhgewicht.
2. Münznominal des Deutschen Ordens unter den Hochmeistern Winrich von Kniprode (1351–1382) und Konrad von Rothenstein (1382 –1390). Die V. des Deutschen Ordens müssen von den pommerschen unterschieden werden, 1 Vierchen = 1⁄4 Halbschoter = 1⁄3 Schilling = 4 Pfennige, Feingewicht 0,49 g bei 0,78 g Rauhgewicht. Gepräge: Vs. Hochmeisterschild mit Umschrift „Magister Generalis“, Rs. freistehendes Ordenskreuz mit der Umschrift „Dominorum Prussie“.