Usualmünze

Aus MGM Münzlexikon

Auch Landmünze: im 17. Jh. jede Münze, die nicht nach dem Reichsfuß ausgemünzt und nur für den Umlauf im Territorium des betreffenden Prägeherrn bestimmt war. Zu den Usualmünzen gehörten die in Berlin von 1651 bis 1661 geschlagenen brandenburgischen 2- und 1-Groschen-Stücke. Im 16. Jh. wurde am Rhein jeder Albus, der geringer als der alte Rader- oder Zollalbus ausgebracht war, als Usualalbus bezeichnet.