Sterbemünze
Prägung auf den Tod eines regierenden Fürsten oder Mitglied des Herrscherhauses als Nominal des bestehenden Münzfußes. Die Ausgabe von Sterbemünzen kam seit dem letzten Drittel des 16. Jh. bei einer Reihe von Fürstenhäusern auf, beispielsweise bei den Wettinern aller Linien (erste Sterbemünze auf den Tod von Kurfürst August von Sachsen 1586), bei den Welfen (Braunschweig-Lüneburg), den Grafen Reuß, den schlesischen Herzögen, den Grafen von Schwarzburg u. a., auch von geistlichen Fürsten (z. B. Bamberg, Deutscher Orden, Mainz, Würzburg u. a.). Die einzigen Beispiele von Sterbemünzen auf Adlige aus dem Hofstaat, die nicht mit dem Herrscher verwandt waren, gibt es aus Sachsen-Weimar, z. B. 1631 auf den Tod des Hofmarschalls Johann Bernhard von Bozheim, auf den Tod des Kammerjunkers Heinrich Philipp von Crosig 1642 und den Tod des Geheimrats Friedrich von Kospot 1632. → Begräbnismedaille