Stadtgeld: Unterschied zwischen den Versionen

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Städtische Prägungen des 17. und 18. Jh., die gegenüber der → Reichsmünzordnung mit einem geringeren Münzfuß ausgebracht wurden und entsprechend den → Landmünzen nur für das Stadtgebiet umlauffähig sein sollten; einige Münztypen bezeichnen sich selbst auf ihren Inschriften als Stadtgeld, so z. B. ein Erfurter Kippertaler zu 48 Groschen von 1621 mit der Inschrift ERFFORDTISCHE SONDER STADT SORTT. Nach Einführung des → [[Zinnaischer Münzfuß|Zinnaischen Münzfußes]] (1667) ließ die Stadt Hamburg Stadtgeld bis zur Doppelmark (32 Schilling) schlagen, das in den Münzumschriften ausdrücklich mit HAMBURGER STADTGELDT benannt wird. Hildesheim und andere niedersächsische Städte, z. B. Einbeck und Hameln, prägten Münzen mit der Bezeichnung STAT PENN (Stadtpfennig). → [[Städtemünze|Städtemünze]][[Datei:Stadtgeld_Bild_2.png|frameless|center]]
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Städtische Prägungen des 17. und 18. Jh., die gegenüber der → Reichsmünzordnung mit einem geringeren Münzfuß ausgebracht wurden und entsprechend den → Landmünzen nur für das Stadtgebiet umlauffähig sein sollten; einige Münztypen bezeichnen sich selbst auf ihren Inschriften als Stadtgeld, so z. B. ein Erfurter Kippertaler zu 48 Groschen von 1621 mit der Inschrift ERFFORDTISCHE SONDER STADT SORTT. Nach Einführung des → [[Zinnaischer Münzfuß|Zinnaischen Münzfußes]] (1667) ließ die Stadt Hamburg Stadtgeld bis zur Doppelmark (32 Schilling) schlagen, das in den Münzumschriften ausdrücklich mit HAMBURGER STADTGELDT benannt wird. Hildesheim und andere niedersächsische Städte, z. B. Einbeck und Hameln, prägten Münzen mit der Bezeichnung STAT PENN (Stadtpfennig). → [[Städtemünze|Städtemünze]]
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 17:54 Uhr

Stadtgeld.png
Hamburger Stadtgeld zu 16 Schilling (1 Mark) 1672

Städtische Prägungen des 17. und 18. Jh., die gegenüber der → Reichsmünzordnung mit einem geringeren Münzfuß ausgebracht wurden und entsprechend den → Landmünzen nur für das Stadtgebiet umlauffähig sein sollten; einige Münztypen bezeichnen sich selbst auf ihren Inschriften als Stadtgeld, so z. B. ein Erfurter Kippertaler zu 48 Groschen von 1621 mit der Inschrift ERFFORDTISCHE SONDER STADT SORTT. Nach Einführung des → Zinnaischen Münzfußes (1667) ließ die Stadt Hamburg Stadtgeld bis zur Doppelmark (32 Schilling) schlagen, das in den Münzumschriften ausdrücklich mit HAMBURGER STADTGELDT benannt wird. Hildesheim und andere niedersächsische Städte, z. B. Einbeck und Hameln, prägten Münzen mit der Bezeichnung STAT PENN (Stadtpfennig). → Städtemünze

Stadtgeld Bild 2.png
Hildesheim (Stadt) 2 Stadtpfennig (STAT PENN) von 1686