Sikka

Aus MGM Münzlexikon

Auch Sicca: arabischer Begriff, zunächst für den stählernen Klotz, auf dem der → Dirhem geschlagen wurde, später für Münze, Münzprägung, Aufsicht über das Münzwesen und -recht. Das Sikka-Recht galt als wichtigste Privileg unabhängiger Herrscher, anfänglich nur des Kalifen, später auch (nur im arabischen Raum) der Provinzstatthalter, die im eigenen Namen Münzen prägen ließen. Im 13. und 14. Jh. stand das Wort häufig auf Geprägen islamischer Dynastien Mittelasiens (Transoxanien, Afghanistan), so auf den Gold- und Silbermünzen der Sultane von Delhi (1206 bis 1554), der Großmogule von Indien (1525 bis 1857) und der persischen Schahs (1500 bis 1809).