Schwäbischer Münzbund

Aus MGM Münzlexikon

Umfassender Münzbund der Bodensee- und schwäbischen Städte (Konstanz, Überlingen, Lindau, Wangen, Buchhorn, Radolfzell, Ulm, Rottweil, Gemünd, Kempten, Pfullendorf, Kaufbeuren, Isny, Giengen und Aalen) sowie der Grafschaft Württemberg vom 20. September 1423 zu Riedlingen (Riedlinger Vertrag) zur Schaffung und Gewährleistung einheitlicher, den Handelserfordernissen dienenden Münzen. 1 Pfund und 6 Schilling Heller (312 Heller) sollten 1 Rheinischen Gulden im Wert gleich sein. Beschlossen wurde die Ausbringung von Hellern, Pfennigen und Schillingen nach einheitlichem Münzfuß. Der Schilling hatte ein Rauhgewicht von von 1,68 g und ein Feingewicht von 1,12 g. Nach den Vertragsbestimmungen prägten auch die Städte Ravensburg, Schaffhausen und Zürich, obwohl sie nicht dem Vertrag beigetreten waren. Die Vertragsmünzstätten des Schwäbischen Münzbundes waren Konstanz, Stuttgart und Ulm. Der Schilling-Kurs zum Goldgulden war jedoch nicht zu halten und stieg permanent an. Im Jahr 1433, bei Auslaufen des auf zehn Jahre geschlossenen Vertrags, war er schon auf 30 Schilling und 1434 sogar auf 32 Schilling gestiegen. Die Stadt Konstanz und die Grafschaft Württemberg führten 1436 einen Zwangskurs von 28 Schilling auf den Goldgulden ein. Daraus entstand in Württemberg und Ulm der Rechnungsgulden zu 28 Schilling. Das nach dem Zwangskurs geprägte Geld wurde als Moneta Magna bezeichnet. Allerdings führte das zur Spaltung des Schwäbischen Münzbundes, denn andere Städte schlossen sich diesem Kurs nicht an. Als erste Stadt schwenkte Überlingen aus und brachte ihre Prägungen nach einem Münzfuß von 32 Schilling = 192 Pfennig = 384 Heller auf den Goldgulden aus, 1437 schlossen sich die meisten oberschwäbischen Städte an. Diese Münzen wurden unter dem Ausdruck Moneta Parva oder Ringere Munz zusammengefaßt.