Scheck

Aus MGM Münzlexikon

Schriftliche Zahlungsanweisung eines Kontoinhabers an seine Bank, einen bestimmten Geldbetrag aus seinem Guthaben an den namentlich auf dem Scheck bezeichneten Empfänger oder den nichtbezeichneten Überbringer auszuzahlen (Barscheck) bzw. dem Konto des auf dem Scheck bezeichneten Empfängers oder nichtbezeichneten Überbringers gutzuschreiben (Verrechnungs-Scheck); im letzteren Falle ist der Scheck mit dem Vermerk „Nur zur Verrechnung“ zu versehen. Vorlage des Schecks binnen acht Tagen. Der Scheck erspart wie die Überweisung den Bargeldverkehr. Er kann durch Indossament (→ Wechsel) übertragen werden. Schecks entstanden zu Anfang des 15. Jh. in Italien, ihre Verwendung weitete sich in den Niederlanden während des 17. Jh. aus und erreichte im 18./19. Jh. in Großbritannen größtes Ausmaß. Im letzten Viertel des 19. Jh. hatten Schecks in Großbritannen einen größeren Anteil am Zahlungsverkehr als die Banknoten. Außer Banken und Sparkassen hat die Post durch ihren Postscheckdienst das Scheck-System gefördert.