Remedium: Unterschied zwischen den Versionen

Aus MGM Münzlexikon
(Imported from text file)
 
(Imported from text file)
Zeile 1: Zeile 1:
 
1. Gesetzlich begrenzte Toleranz als Abzug oder Zuschlag zum Rauhgewicht einer Münze, bezogen auf ungebrauchte Stücke, durch die Ungenauigkeiten der technischen Fertigung berücksichtigt werden, bei Goldmünzen 2 1⁄2 ‰, bei Silbermünzen 10‰; <br> 2. Feingehalt einer Prägung zum Zeitpunkt ihrer Herstellung, bei Goldmünzen 2 ‰, bei Silbermünzen 3 ‰.
 
1. Gesetzlich begrenzte Toleranz als Abzug oder Zuschlag zum Rauhgewicht einer Münze, bezogen auf ungebrauchte Stücke, durch die Ungenauigkeiten der technischen Fertigung berücksichtigt werden, bei Goldmünzen 2 1⁄2 ‰, bei Silbermünzen 10‰; <br> 2. Feingehalt einer Prägung zum Zeitpunkt ihrer Herstellung, bei Goldmünzen 2 ‰, bei Silbermünzen 3 ‰.
 +
{{#set: Has numismatic Category=Numismatik}}
 +
{{#set: Has numismatic Category=Münz- und Prägetechnik, Metalle}}
 +
{{#set: Has numismatic Category=Numismatik}}
 +
{{#set: Has numismatic Category=Geldgeschichte, Kredit- und Papiergeld}}

Version vom 12. Juni 2021, 09:53 Uhr

1. Gesetzlich begrenzte Toleranz als Abzug oder Zuschlag zum Rauhgewicht einer Münze, bezogen auf ungebrauchte Stücke, durch die Ungenauigkeiten der technischen Fertigung berücksichtigt werden, bei Goldmünzen 2 1⁄2 ‰, bei Silbermünzen 10‰;
2. Feingehalt einer Prägung zum Zeitpunkt ihrer Herstellung, bei Goldmünzen 2 ‰, bei Silbermünzen 3 ‰.