Remedium

Aus MGM Münzlexikon

1. Gesetzlich begrenzte Toleranz als Abzug oder Zuschlag zum Rauhgewicht einer Münze, bezogen auf ungebrauchte Stücke, durch die Ungenauigkeiten der technischen Fertigung berücksichtigt werden, bei Goldmünzen 2 1⁄2 ‰, bei Silbermünzen 10‰;
2. Feingehalt einer Prägung zum Zeitpunkt ihrer Herstellung, bei Goldmünzen 2 ‰, bei Silbermünzen 3 ‰.