Reichsvikar: Unterschied zwischen den Versionen

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Auch Reichsverweser: im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation bei Thronwechsel, Minderjährigkeit oder längerer Abwesenheit des Kaisers dessen Vertreter. Seit der → Goldenen Bulle (1356) standen die Vikariatsrechte »in den Landen des „sächsischen Rechts“ dem Herzog von Sachsen und „in den Landen des Rheins, Schwabens und fränkischen Rechts« dem Pfalzgrafen bei Rhein zu. Die von Reichsvikaren insbesondere bei Erledigung des Kaiserthrons geprägten Münzen werden als → [[Vikariatsmünzen|Vikariatsmünzen]] bezeichnet.
 
Auch Reichsverweser: im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation bei Thronwechsel, Minderjährigkeit oder längerer Abwesenheit des Kaisers dessen Vertreter. Seit der → Goldenen Bulle (1356) standen die Vikariatsrechte »in den Landen des „sächsischen Rechts“ dem Herzog von Sachsen und „in den Landen des Rheins, Schwabens und fränkischen Rechts« dem Pfalzgrafen bei Rhein zu. Die von Reichsvikaren insbesondere bei Erledigung des Kaiserthrons geprägten Münzen werden als → [[Vikariatsmünzen|Vikariatsmünzen]] bezeichnet.
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 17:48 Uhr

Auch Reichsverweser: im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation bei Thronwechsel, Minderjährigkeit oder längerer Abwesenheit des Kaisers dessen Vertreter. Seit der → Goldenen Bulle (1356) standen die Vikariatsrechte »in den Landen des „sächsischen Rechts“ dem Herzog von Sachsen und „in den Landen des Rheins, Schwabens und fränkischen Rechts« dem Pfalzgrafen bei Rhein zu. Die von Reichsvikaren insbesondere bei Erledigung des Kaiserthrons geprägten Münzen werden als → Vikariatsmünzen bezeichnet.