Margarethen-Groschen

Aus MGM Münzlexikon

Meißnisch-sächsischer Schild- und Schwertgroschen Margarethas von Österreich (gest. 1486), Gemahlin des Kurfürsten Friedrich II. von Sachsen (1428 –1464). Sie hatte 1456 vom Kurfürsten die Genehmigung erhalten, in der ihr als Leibgedinge verschriebenen Stadt Colditz eine eigene Münze zu errichten und dort als gleichberechtigte Münzfürstin prägen zu lassen. Auf ihre ersten Schildgroschen setzte sie die Initiale „M“ ihres Namens vor dem „F“ des Kurfürsten. Hierauf erfolgte durch ihren Schwager, Herzog Wilhelm III., Landgraf von Thüringen (1440 –1482), Einspruch wegen der Prägungen in Colditz. Die nächstfolgenden Schwertgroschen, bis 1463, trugen dann die Münzherrenbezeichnung „F. M.“. Durch Kaiser Friedrich III. (1452 –1493) erhielt Kurfürst Friedrich II. ein lebenslanges Münzrecht für seine Gemahlin, gebunden an die Bedingung, in Colditz im gleichen Münzfuß wie in Leipzig und Freiberg zu münzen. Nach dem Tod des Gatten (1464) prägte Margaretha wieder in der Namensfolge M. F. Die ersten Schildgroschen wurden zu 87 3⁄4 Stück aus der 6 3⁄4lötigen neuen Erfurter Münzmark ausgebracht. Schwertgroschen von 1464, aus der fünflötigen Mark, wurden zu 105 Stück aus der feinen Mark geschlagen, d. h., aus 233,85 g 14lötigem Silber entstanden 294 Schwertgroschen.