Münzrecht

Aus MGM Münzlexikon

Auch Münzlehen, Münzprivileg: eines der staatlichen Hoheitsrechte, das generell der Zentralgewalt zusteht (Königsrecht) und im Mittelalter stets mit dem Marktrecht verbunden war. Durch das sogenannte Münzprivileg wurde es verliehen (Münzlehen), delegiert, verkauft, verpachtet, verpfändet, aber auch usurpiert. Da es sich um ein ökonomisch und politisch bedeutsames Recht handelt (→ Münzregal ), war in Zeiten schwacher staatlicher Zentralgewalt das Münzrecht in den Händen mächtiger geistlicher und weltlicher territorialer Feudalherren sowie der erstarkenden Städte. Heute ist in allen Staaten das Münzrecht als Münzhoheit verfassungsmäßig ein unbestrittenes Recht der staatlichen Zentralgewalt.