Kreismünzstätte: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach dem Abschied des Reichstags zu Speyer 1570 zur Bekämpfung der Heckenmünzerei (→ [[Heckenmünze|Heckenmünze]] ) in den Reichskreisen einzurichtende Münzstätten, die die Einhaltung des Reichsfußes garantieren sollten. Für jeden Kreis (→ [[Kreisverfassung|Kreisverfassung]] ) waren drei bis vier Kreismünzstätten vorgesehen, daneben war es nur den Ständen mit eigenen Bergwerken gestattet, eine Münzstätte zu unterhalten. Für den Niedersächsischen Kreis waren Lübeck, Braunschweig, Magdeburg, Bremen die Kreismünzstätte, für den Obersächsischen Kreis war es Saalfeld, für den Fränkischen Kreis Nürnberg, Schwabach, Wertheim und Würzburg. Das Vorhaben konnte infolge der schwachen Reichsgewalt nicht dauerhaft durchgesetzt werden.
 
Nach dem Abschied des Reichstags zu Speyer 1570 zur Bekämpfung der Heckenmünzerei (→ [[Heckenmünze|Heckenmünze]] ) in den Reichskreisen einzurichtende Münzstätten, die die Einhaltung des Reichsfußes garantieren sollten. Für jeden Kreis (→ [[Kreisverfassung|Kreisverfassung]] ) waren drei bis vier Kreismünzstätten vorgesehen, daneben war es nur den Ständen mit eigenen Bergwerken gestattet, eine Münzstätte zu unterhalten. Für den Niedersächsischen Kreis waren Lübeck, Braunschweig, Magdeburg, Bremen die Kreismünzstätte, für den Obersächsischen Kreis war es Saalfeld, für den Fränkischen Kreis Nürnberg, Schwabach, Wertheim und Würzburg. Das Vorhaben konnte infolge der schwachen Reichsgewalt nicht dauerhaft durchgesetzt werden.
 
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 17:36 Uhr

Nach dem Abschied des Reichstags zu Speyer 1570 zur Bekämpfung der Heckenmünzerei (→ Heckenmünze ) in den Reichskreisen einzurichtende Münzstätten, die die Einhaltung des Reichsfußes garantieren sollten. Für jeden Kreis (→ Kreisverfassung ) waren drei bis vier Kreismünzstätten vorgesehen, daneben war es nur den Ständen mit eigenen Bergwerken gestattet, eine Münzstätte zu unterhalten. Für den Niedersächsischen Kreis waren Lübeck, Braunschweig, Magdeburg, Bremen die Kreismünzstätte, für den Obersächsischen Kreis war es Saalfeld, für den Fränkischen Kreis Nürnberg, Schwabach, Wertheim und Würzburg. Das Vorhaben konnte infolge der schwachen Reichsgewalt nicht dauerhaft durchgesetzt werden.