Generalwardein: Unterschied zwischen den Versionen
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Amtsbezeichnung für die aufgrund der Münz- und Probationsordnung vom 31. Januar 1568 in den Reichkreisen angestellten Kreiswardeine. Ihnen oblag die Oberaufsicht über alle Münzstätten im betreffenden → [[Reichskreise|Reichskreis]]. Sie waren verpflichtet, alljährlich die Münzstätten zu kontrollieren, deren Münzen auf Schrot und Korn zu probieren und darüber dem Kreisprobationstag einen schriftlichen Bericht vorzulegen. → [[Wardein|Wardein]] | Amtsbezeichnung für die aufgrund der Münz- und Probationsordnung vom 31. Januar 1568 in den Reichkreisen angestellten Kreiswardeine. Ihnen oblag die Oberaufsicht über alle Münzstätten im betreffenden → [[Reichskreise|Reichskreis]]. Sie waren verpflichtet, alljährlich die Münzstätten zu kontrollieren, deren Münzen auf Schrot und Korn zu probieren und darüber dem Kreisprobationstag einen schriftlichen Bericht vorzulegen. → [[Wardein|Wardein]] | ||
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Version vom 12. Juni 2021, 09:52 Uhr
Amtsbezeichnung für die aufgrund der Münz- und Probationsordnung vom 31. Januar 1568 in den Reichkreisen angestellten Kreiswardeine. Ihnen oblag die Oberaufsicht über alle Münzstätten im betreffenden → Reichskreis. Sie waren verpflichtet, alljährlich die Münzstätten zu kontrollieren, deren Münzen auf Schrot und Korn zu probieren und darüber dem Kreisprobationstag einen schriftlichen Bericht vorzulegen. → Wardein