Generalwardein: Unterschied zwischen den Versionen

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Amtsbezeichnung für die aufgrund der Münz- und Probationsordnung vom 31. Januar 1568 in den Reichkreisen angestellten Kreiswardeine. Ihnen oblag die Oberaufsicht über alle Münzstätten im betreffenden [[Reichskreise|Reichskreis]]. Sie waren verpflichtet, alljährlich die Münzstätten zu kontrollieren, deren Münzen auf Schrot und Korn zu probieren und darüber dem Kreisprobationstag einen schriftlichen Bericht vorzulegen. → [[Wardein|Wardein]]
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Amtsbezeichnung für die aufgrund der Münz- und Probationsordnung vom 31. Januar 1568 in den Reichkreisen angestellten Kreiswardeine. Ihnen oblag die Oberaufsicht über alle Münzstätten im betreffenden [[Reichskreise|Reichskreis]]. Sie waren verpflichtet, alljährlich die Münzstätten zu kontrollieren, deren Münzen auf Schrot und Korn zu probieren und darüber dem Kreisprobationstag einen schriftlichen Bericht vorzulegen. → [[Wardein|Wardein]]

Version vom 11. Mai 2021, 11:00 Uhr

Amtsbezeichnung für die aufgrund der Münz- und Probationsordnung vom 31. Januar 1568 in den Reichkreisen angestellten Kreiswardeine. Ihnen oblag die Oberaufsicht über alle Münzstätten im betreffenden → Reichskreis. Sie waren verpflichtet, alljährlich die Münzstätten zu kontrollieren, deren Münzen auf Schrot und Korn zu probieren und darüber dem Kreisprobationstag einen schriftlichen Bericht vorzulegen. → Wardein