Geistliche Reichsfürsten: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation ursprünglich alle Bischöfe, Reichsäbte und Reichsäbtissinnen (als Vorstand der Reichsklöster); seit dem 12. Jh. gehörten nur noch geistliche Fürsten, die vom König mit einem Zepterlehen versehen worden waren, dem Reichsfürstenstand an. → [[Fürst|Fürst]] | Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation ursprünglich alle Bischöfe, Reichsäbte und Reichsäbtissinnen (als Vorstand der Reichsklöster); seit dem 12. Jh. gehörten nur noch geistliche Fürsten, die vom König mit einem Zepterlehen versehen worden waren, dem Reichsfürstenstand an. → [[Fürst|Fürst]] | ||
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Version vom 23. Juli 2021, 15:36 Uhr
Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation ursprünglich alle Bischöfe, Reichsäbte und Reichsäbtissinnen (als Vorstand der Reichsklöster); seit dem 12. Jh. gehörten nur noch geistliche Fürsten, die vom König mit einem Zepterlehen versehen worden waren, dem Reichsfürstenstand an. → Fürst