Fürstengroschen: Unterschied zwischen den Versionen

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  <div class="coinCaption">Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich der Jüngere (1514 – 1568), Fürstengroschen 1557, Münzstätte Goslar</div>
 
  <div class="coinCaption">Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich der Jüngere (1514 – 1568), Fürstengroschen 1557, Münzstätte Goslar</div>
  
1. Als Fürstengroschen wird in der numismatischen Literatur (Krug, „Die meißnischen Groschen 1338 –1500“) ein Typ des meißnischen Groschens bezeichnet, der ab 1393 von Landgraf Balthasar von Thüringen (1369/1382 –1406) ausgegangen ist und der ein kleines „b“ vor dem meißnischen Löwen auf der Rs. aufweist. Es war Günther Röblitz, der darauf hingewiesen hat, daß es mit den F. der Urkunden eine andere Bewandtnis hat. Gemeint wurden darin die meißnischen Groschen, die von den drei wettinischen Münzherren nach der Teilung von 1392 unter ihrem jeweiligen Namen allein ausgebracht wurden. <br> 2. Auch die im niedersächsischen Münzverein von 1555 geprägten Groschen zu 12 meißnischen Pfennigen, die die Zahl 12 trugen und von denen 21 auf den Gulden gingen, wurden als F. bezeichnet. Ihr vorgeschriebener Münzfuß, 1,03 g Silber bei 2,23 g Rauhgewicht, wurde selten eingehalten. Laut Kreisbeschluß von 1572 wurden die F. auf der Rs. mit dem Reichsapfel versehen (→ [[Apfelgroschen|Apfelgroschen]] ), in dem erst die Wertzahl 21, dann 24 (Stück auf den Reichstaler) stand. Dieser Typ wurde in Norddeutschland in zunehmendem Maß geprägt, in der → [[Kipper- und Wipperzeiten|Kipper-]] und Wipperzeit verschlechtert, danach als → [[Guter Groschen|Guter Groschen]] , im Wert erhöht, weitergeführt.
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1. Als Fürstengroschen wird in der numismatischen Literatur (Krug, „Die meißnischen Groschen 1338 –1500“) ein Typ des meißnischen Groschens bezeichnet, der ab 1393 von Landgraf Balthasar von Thüringen (1369/1382 –1406) ausgegangen ist und der ein kleines „b“ vor dem meißnischen Löwen auf der Rs. aufweist. Es war Günther Röblitz, der darauf hingewiesen hat, daß es mit den Fürstengroschen der Urkunden eine andere Bewandtnis hat. Gemeint wurden darin die meißnischen Groschen, die von den drei wettinischen Münzherren nach der Teilung von 1392 unter ihrem jeweiligen Namen allein ausgebracht wurden. <br> 2. Auch die im niedersächsischen Münzverein von 1555 geprägten Groschen zu 12 meißnischen Pfennigen, die die Zahl 12 trugen und von denen 21 auf den Gulden gingen, wurden als Fürstengroschen bezeichnet. Ihr vorgeschriebener Münzfuß, 1,03 g Silber bei 2,23 g Rauhgewicht, wurde selten eingehalten. Laut Kreisbeschluß von 1572 wurden die Fürstengroschen auf der Rs. mit dem Reichsapfel versehen (→ [[Apfelgroschen|Apfelgroschen]] ), in dem erst die Wertzahl 21, dann 24 (Stück auf den Reichstaler) stand. Dieser Typ wurde in Norddeutschland in zunehmendem Maß geprägt, in der → [[Kipper- und Wipperzeiten|Kipper-]] und Wipperzeit verschlechtert, danach als → [[Guter Groschen|Guter Groschen]] , im Wert erhöht, weitergeführt. <br> 3. Bezeichnung des 1⁄28-Taler-Stücks in Osnabrück im 17./18. Jh. In Münster wurden diese Fürstengroschen als Schillinge bewertet.
<br> 3. Bezeichnung des 1⁄28-Taler-Stücks in Osnabrück im 17./18. Jh. In Münster wurden diese F. als Schillinge bewertet.
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 17:30 Uhr

Fürstengroschen.png
Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich der Jüngere (1514 – 1568), Fürstengroschen 1557, Münzstätte Goslar

1. Als Fürstengroschen wird in der numismatischen Literatur (Krug, „Die meißnischen Groschen 1338 –1500“) ein Typ des meißnischen Groschens bezeichnet, der ab 1393 von Landgraf Balthasar von Thüringen (1369/1382 –1406) ausgegangen ist und der ein kleines „b“ vor dem meißnischen Löwen auf der Rs. aufweist. Es war Günther Röblitz, der darauf hingewiesen hat, daß es mit den Fürstengroschen der Urkunden eine andere Bewandtnis hat. Gemeint wurden darin die meißnischen Groschen, die von den drei wettinischen Münzherren nach der Teilung von 1392 unter ihrem jeweiligen Namen allein ausgebracht wurden.
2. Auch die im niedersächsischen Münzverein von 1555 geprägten Groschen zu 12 meißnischen Pfennigen, die die Zahl 12 trugen und von denen 21 auf den Gulden gingen, wurden als Fürstengroschen bezeichnet. Ihr vorgeschriebener Münzfuß, 1,03 g Silber bei 2,23 g Rauhgewicht, wurde selten eingehalten. Laut Kreisbeschluß von 1572 wurden die Fürstengroschen auf der Rs. mit dem Reichsapfel versehen (→ Apfelgroschen ), in dem erst die Wertzahl 21, dann 24 (Stück auf den Reichstaler) stand. Dieser Typ wurde in Norddeutschland in zunehmendem Maß geprägt, in der → Kipper- und Wipperzeit verschlechtert, danach als → Guter Groschen , im Wert erhöht, weitergeführt.
3. Bezeichnung des 1⁄28-Taler-Stücks in Osnabrück im 17./18. Jh. In Münster wurden diese Fürstengroschen als Schillinge bewertet.