Fünfkreuzer: Unterschied zwischen den Versionen
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Teilstück des Reichsguldiners zu 60 Kreuzer, nach der Reichsmünzordnung von 1559. Der Fünfkreuzer enthielt 1,91 g Feinsilber, wurde aber bereits 1566 wieder abgeschafft, da er nicht in das → [[Duodezimalsystem|Duodezimalsystem]] der 12-, 6-, 4- und 2-Kreuzer-Stücke paßte. Erst die Münzkonvention von 1753 mit 20-, 10- und 5-Kreuzer-Stücken gestattete eine umfangreiche Prägung, die aber oft unterwertig ausgebracht wurde, d. h., mit einem Feingewicht von 0,975 g Silber bei 1,95 g Rauhgewicht. Diese F. des Konventionsfußes weisen die Feingehaltsangabe „240 EINE FEINE MARK“ auf. | Teilstück des Reichsguldiners zu 60 Kreuzer, nach der Reichsmünzordnung von 1559. Der Fünfkreuzer enthielt 1,91 g Feinsilber, wurde aber bereits 1566 wieder abgeschafft, da er nicht in das → [[Duodezimalsystem|Duodezimalsystem]] der 12-, 6-, 4- und 2-Kreuzer-Stücke paßte. Erst die Münzkonvention von 1753 mit 20-, 10- und 5-Kreuzer-Stücken gestattete eine umfangreiche Prägung, die aber oft unterwertig ausgebracht wurde, d. h., mit einem Feingewicht von 0,975 g Silber bei 1,95 g Rauhgewicht. Diese F. des Konventionsfußes weisen die Feingehaltsangabe „240 EINE FEINE MARK“ auf. | ||
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 17:30 Uhr
Teilstück des Reichsguldiners zu 60 Kreuzer, nach der Reichsmünzordnung von 1559. Der Fünfkreuzer enthielt 1,91 g Feinsilber, wurde aber bereits 1566 wieder abgeschafft, da er nicht in das → Duodezimalsystem der 12-, 6-, 4- und 2-Kreuzer-Stücke paßte. Erst die Münzkonvention von 1753 mit 20-, 10- und 5-Kreuzer-Stücken gestattete eine umfangreiche Prägung, die aber oft unterwertig ausgebracht wurde, d. h., mit einem Feingewicht von 0,975 g Silber bei 1,95 g Rauhgewicht. Diese F. des Konventionsfußes weisen die Feingehaltsangabe „240 EINE FEINE MARK“ auf.