Fünfkreuzer

Aus MGM Münzlexikon
Fünfkreuzer.png
Fünfkreuzer-Stück der Stadt Nürnberg von 1765. Im Abschnitt der Vorderseite ist das Verhältnis zur Mark Feinsilber angegeben, 240 E.F.M., also aus einer Mark Feinsilber mußten 240 Fünfkreuzer-Stücke ausgebracht werden. Über dem Wappenschild steht abgekürzt der Wert V K.

Teilstück des Reichsguldiners zu 60 Kreuzer, nach der Reichsmünzordnung von 1559. Der Fünfkreuzer enthielt 1,91 g Feinsilber, wurde aber bereits 1566 wieder abgeschafft, da er nicht in das → Duodezimalsystem der 12-, 6-, 4- und 2-Kreuzer-Stücke paßte. Erst die Münzkonvention von 1753 mit 20-, 10- und 5-Kreuzer-Stücken gestattete eine umfangreiche Prägung, die aber oft unterwertig ausgebracht wurde, d. h., mit einem Feingewicht von 0,975 g Silber bei 1,95 g Rauhgewicht. Diese F. des Konventionsfußes weisen die Feingehaltsangabe „240 EINE FEINE MARK“ auf.