Erzbistum: Unterschied zwischen den Versionen

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Kirchlicher Bereich (Erzdiözese), in dem die höchste Amtsgewalt von einem Erzbischof ausgeübt wird. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation war ein E. das unter der Souveränität (höchste Staatsgewalt) eines Erzbischofs stehende Gebiet, es bildete innerhalb des Reichsgebiets eine selbständige politische Einheit. → [[Bischof|Bischof]]
 
Kirchlicher Bereich (Erzdiözese), in dem die höchste Amtsgewalt von einem Erzbischof ausgeübt wird. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation war ein E. das unter der Souveränität (höchste Staatsgewalt) eines Erzbischofs stehende Gebiet, es bildete innerhalb des Reichsgebiets eine selbständige politische Einheit. → [[Bischof|Bischof]]
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Version vom 12. Juni 2021, 09:52 Uhr

Kirchlicher Bereich (Erzdiözese), in dem die höchste Amtsgewalt von einem Erzbischof ausgeübt wird. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation war ein E. das unter der Souveränität (höchste Staatsgewalt) eines Erzbischofs stehende Gebiet, es bildete innerhalb des Reichsgebiets eine selbständige politische Einheit. → Bischof