Erzbistum: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | Kirchlicher Bereich (Erzdiözese), in dem die höchste Amtsgewalt von einem Erzbischof ausgeübt wird. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation war ein E. das unter der Souveränität (höchste Staatsgewalt) eines Erzbischofs stehende Gebiet, es bildete innerhalb des Reichsgebiets eine selbständige politische Einheit. → [[Bischof|Bischof]] |
Version vom 11. Mai 2021, 11:00 Uhr
Kirchlicher Bereich (Erzdiözese), in dem die höchste Amtsgewalt von einem Erzbischof ausgeübt wird. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation war ein E. das unter der Souveränität (höchste Staatsgewalt) eines Erzbischofs stehende Gebiet, es bildete innerhalb des Reichsgebiets eine selbständige politische Einheit. → Bischof