Domkapitel: Unterschied zwischen den Versionen

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Kollegium der an einer bischöflichen oder erzbischöflichen Kirche tätigen Geistlichen, ursprünglich mit nur beratender Funktion, später mit Einfluß auf die Leitung der Diözese (Bistum, Erzbistum), seit dem 12./13. Jh. ausschließlich berechtigt, den Bischof zu wählen. Während einer → [[Sedisvakanzmünzen|Sedisvakanz]] verwaltete das D. die Diözese und übte auch das Münzrecht aus. Verschiedentlich besaß sogar das D. ein eigenes Münzrecht, z. B. im Hochstift Münster.
 
Kollegium der an einer bischöflichen oder erzbischöflichen Kirche tätigen Geistlichen, ursprünglich mit nur beratender Funktion, später mit Einfluß auf die Leitung der Diözese (Bistum, Erzbistum), seit dem 12./13. Jh. ausschließlich berechtigt, den Bischof zu wählen. Während einer → [[Sedisvakanzmünzen|Sedisvakanz]] verwaltete das D. die Diözese und übte auch das Münzrecht aus. Verschiedentlich besaß sogar das D. ein eigenes Münzrecht, z. B. im Hochstift Münster.
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 17:26 Uhr

Kollegium der an einer bischöflichen oder erzbischöflichen Kirche tätigen Geistlichen, ursprünglich mit nur beratender Funktion, später mit Einfluß auf die Leitung der Diözese (Bistum, Erzbistum), seit dem 12./13. Jh. ausschließlich berechtigt, den Bischof zu wählen. Während einer → Sedisvakanz verwaltete das D. die Diözese und übte auch das Münzrecht aus. Verschiedentlich besaß sogar das D. ein eigenes Münzrecht, z. B. im Hochstift Münster.